Bauabnahme Berlin

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Sorgfalt bei der Hausübergabe

Bauabnahme Berlin – Endlich ist es soweit, die Bauabnahme steht an und der Einzug in das neue Haus kurz bevor. Doch Vorsicht, die Bauabnahme birgt einige Risiken für Sie als Bauherr, denn mit der Bauabnahme wird ein wichtiger juristischer Schritt getan.

Warum Sie als Bauherr am besten einen Bausachverständigen hinzuziehen und worauf Sie bei der Bauabnahme achten müssen, erfahren Sie nachfolgend in unserem kurzen Ratgeber.

Wann erfolgt die Bauabnahme?

Der Zeitpunkt der Hausübergabe

Im Normalfall teilt die Baufirma Ihnen als Bauherr schriftlich oder mündlich mit, dass die Hausübergabe erfolgen kann. Sie haben nun 14 Tage Zeit reagieren zu können und einen Termin zu vereinbaren. Die Frist verlängert sich nur, wenn Sie Baumängel feststellen und

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/ oder alle Leistungen erbracht wurden. Soll zum Beispiel ein Carport durch die Baufirma gebaut werden, dieser wird aber erst Wochen später geliefert und aufgestellt, können Sie als Bauherr die Bauabnahme so lange verschieben, bis das Carport gebaut ist.

Worauf Sie bei der Bauabnahme achten müssen

Achtung, das Abnahmeprotokoll

Die Bauabnahme erfolgt durch die Begehung des Hauses. Dabei werden alle Leistungen geprüft, die durch die Baufirma / Baufirmen zu erbringen waren. Im Abnahmeprotokoll werden alle Mängel inklusive Fotos dokumentiert. Dazu gehören auch alle ausstehenden Leistungen.

Vorteile eines Bausachverständigen für die Bauabnahme – Bauabnahme Berlin

Fristen & Co

Im besten Fall verläuft die Bauabnahme reibungslos und Sie können kurze Zeit später Ihr neues Haus beziehen. Leider nicht immer, denn es kann immer vorkommen, dass bei der Bauabnahme Mängel festgestellt werden. Ihr Vorteil, wenn Sie einen Bausachverständigen zu Hilfe holen, ist sein Know-how. Zum einen wird ein fehlerfreies Übergabeprotokoll erstellt und zum anderen weiß der Bausachverständige genau um die Fristen und Ihre Rechte als Bauherr. Das ist besonders wichtig, wenn Sie Bauleistungen an verschiedene Baufirmen vergeben haben und diese nun die Schuld beim jeweils anderen suchen.

Nach der Bauabnahme

Folgen für Sie als Bauherr

Wirklich abgenommen ist der Bau erst, wenn Sie dies mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Aber Vorsicht, unterschreiben Sie nicht zu früh, denn das Gesetz hält einige Tücken bereit. Dazu zählen unter anderem der Gewährleistungszeitraum, die Beweislast, der Gefahrenübergang, die Vertragsstrafen und die Mängelbeseitigung. Was ein bisschen wie Fachchinesisch klingt, ist auch so. Sie können bei der Bauabnahme viele Fehler machen. Beauftragen Sie unseren Bausachverständigen und holen Sie sich kompetente Hilfe an Ihre Seite.

Haben Sie uns als Architekten gewählt, fällt die Bauabnahme in der Regel unter die bereits vertraglich vereinbarten Leistungen und muss nicht gesondert beauftragt werden.

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