Bauüberwachung Berlin

Bauüberwachung

Unser Architekturbüro Berlin übernimmt die Bauüberwachung

Die Bauüberwachung, auch Objektüberwachung oder Bauoberleitung genannt, ist Teil der Leistungsphase 8 gemäß HOAI und wird von unserem Architekturbüro Berlin übernommen, wenn Leistungsphase 8 nach HOAI Teil des Vertragsgegenstandes ist. Vereinfacht beschrieben ist die Bauüberwachung verantwortlich für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten.

Wir erläutern Ihnen die Bauüberwachung. Wünschen Sie eine persönliche Beratung, rufen Sie unser Architekturbüro in Berlin an und vereinbaren Sie einen Termin für eine unverbindliche Beratung.

Bauüberwachung Berlin

Unverbindliche Beratung für Ihr Bauvorhaben unter

Telefon 030-50 93 067 67

Grundleistungen der Bauüberwachung

Der Auftraggeber

Die Grundleistungen der Bauüberwachung und der örtlichen Bauüberwachung können aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI abgeleitet werden. Unterschieden wird zwischen der Grundleistung der Bauüberwachung seitens des Auftraggebers und des Auftragnehmers. Dazu gehört unter anderem, dass die genehmigten Unterlagen / der Bauvertrag überwacht werden. Außerdem ist die Bauüberwachung seitens des Auftraggebers verantwortlich, dass alle geplanten Arbeiten unter Berücksichtigung der Vorschriften erfolgen. Das Führen des Bautagesbuchs und die Abnahme der Leistungen sowie die Mängelfeststellung und deren Beseitigung sind ebenfalls Grundleistungen der Bauüberwachung durch den Auftraggeber.

Grundleistungen der Bauüberwachung

Der Auftragnehmer

Auch dem Auftragnehmer kommen Pflichten aus den Grundleistungen der Bauüberwachung zu. Seitens des Auftragnehmers gewährleistet die Bauüberwachung die termingerechte, qualitativ vereinbarte und wirtschaftlich angemessene Ausführung der Arbeiten. Zusätzlich obliegt es dem Auftragnehmer alle Arbeiten gemäß der Vorschriften hinsichtlich des Umweltschutzes, Gesundheitsschutzes und der Sicherheit auszuführen.

Besondere Leistungen der Bauüberwachung

Besonders vertraglich zu vereinbaren

Neben den Grundleistungen können auch besondere Leistungen der Bauüberwachung beauftragt werden. Diese müssen besonders vertraglich vereinbart werden. Dazu gehört unter anderem das Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplans, sowie das Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines differenzierten Zeit,- Kosten- und Kapazitätenplans. Auch die Tätigkeit als Bauleiter kann als besondere Leistung der Bauüberwachung vertraglich vereinbart werden.

Bauüberwachung als Teil unserer Architektenleistungen

Beauftragen Sie Ihren Architekten mit allen Leistungsphasen 1-9 oder mit Leistungsphase 8, übernimmt unser Architektenbüro in Berlin die Bauüberwachung Ihres Hausbaus. Lehnen Sie sich entspannt zurück, besuchen Sie die Baustelle und freuen Sie sich über jeden Baufortschritt und wir kümmern uns um alle Pflichten, die sich aus den Leistungsphasen ergeben.

Die Kosten der Bauüberwachung ergeben sich aus Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie unverbindliches Erstgespräch. Selbstverständlich können Sie uns zu jedem Zeitpunkt mit der Bauüberwachung beauftragen, zum Beispiel, wenn Sie mit den Leistungen der bisherigen Bauüberwachung nicht zufrieden sind.

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