Bauantrag Berlin und Brandenburg

Bauantrag Berlin – Bauantrag für Ihr Bauvorhaben – individuell, schnell und sicher zum Festpreis in Berlin und Brandenburg durch Architekten und Maurermeister.

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Bis ein Bauvorhaben endlich umgesetzt und die Bauphase übergeht, wird dem Bauherrn oftmals viel Geduld abverlangt.

Bauantrag Berlin Brandenburg

Bauantrag Berlin Brandenburg

Nach anfänglich zahlreichen Hürden bekommt ein Bauvorhaben langsam Form.

Anhand des Bebauungsplans für das betreffende Grundstück werden die Bauunterlagen vorbereitet.

In den meisten Bundesländern wird für viele Bauvorhaben ein Bauantrag bzw. eine Baugenehmigung verlangt.

Um diese Baugenehmigung zu bekommen, muss der angehende Bauherr die dafür erforderlichen Unterlagen in Form eines Bauantrags an die entsprechende Behördenstelle übergeben.

Dort werden die Dokumente, die zusammen mit dem Bauantrag eingereicht wurden, dann überprüft.

Im optimalen Fall erhält der Bauherr in der nachfolgenden Zeit dann seine positive Antwort auf den Bauantrag – die Baugenehmigung.

Bauantrag Berlin: Wenn das Grundstück feststeht – der Bebauungsplan ist die wichtigste Planungsgrundlage

Am Anfang steht immer eine Vision oder ein Traum – der Traum von den eigenen vier Wänden.

Im günstigsten Fall suchen sich bauwillige Interessenten einen kompetenten Bauberater.

Mit ihm zusammen wird die anfängliche Vision dann langsam in die Tat umgesetzt.

Spätestens, wenn das Baugrundstück bereits ausgesucht ist, geht es dann in die erste heiße Phase der Bauumsetzung.

Der Bebauungsplan gibt Aufschluss darüber, welche Auflagen der Kommune einzuhalten sind.

Im Bebauungsplan finden sich unter anderem die Informationen zu der bebaubaren Grundfläche (Grundflächenzahl), innerhalb welchen Grundstücksbereichs gebaut werden darf (Baulinien), die Geschossflächenzahl und weitere Angaben.

Das kann selbst die Farbe und das Material der Dacheindeckung oder die Verblendung (beispielsweise Putz) beinhalten.

Bauantrag Berlin: Von den Planungsunterlagen zum Bauantrag

Bauantrag Berlin Brandenburg stellen

Bauantrag Berlin Brandenburg stellen

Oftmals kommt es aber auch zu Abweichungen, weil jeder Bauherr natürlich individuelle Wünsche hat.

Für Abweichungen zum Bebauungsplan müssen dann zusätzliche Genehmigungen eingeholt werden.

Diese werden entweder akzeptiert, abgelehnt oder unter bestimmten zusätzlichen Auflagen oder Änderungen genehmigt.

All diese Unterlagen sind zusammen mit dem eigentlichen Bauantrag abzugeben.

Der Bauantrag selbst ist ein Formblatt, das entsprechend der Vorgaben auszufüllen ist.

Der eingereichte Bauantrag bezieht sich dann auf die zusätzlich mit eingereichten Dokumente.

Die können von einem zum nächsten Bundesland voneinander abweichen.

Doch die nachfolgende Aufstellung an Unterlagen ist für die meisten Bundesländer die mindeste Zusammenstellung an Unterlagen für den Bauantrag:

  • Bauantrag
  • Bauzeichnungen
  • Lageplan vom Katasteramt
  • Berechnungen
  • Baubeschreibung
  • Entwässerungsplan oder Entwässerungsgesuch
  • technische Nachweise
  • Betriebsbeschreibung

Bauantrag Berlin: Inhalte des Bauantrags

Die Bauzeichnungen geben Auskunft über das zu bauende Objekt und sind zwingend im Maßstab 1:100 anzufertigen.

Die einzureichenden Berechnungen informieren über die Wohn- und Nutzflächen, außerdem gibt es auch eine Berechnung über die Fläche des umbauten Raumes.

Bezogen auf die finanziellen Aspekte beinhalten die Berechnungen auch eine Kostendarstellung.

Zumeist handelt es sich dabei um Schätzungen zu den Rohbaukosten sowie den gesamten Baukosten.

Die technischen Nachweise beziehen sich – natürlich wieder abhängig von sämtlichen Regelwerken einschließlich des Bebauungsplans – auf statische Standsicherheitsaspekte oder die durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) geforderten Wärmedämmwerte.

Auch Schallschutzmaßnahmen werden hier erörtert.

Der Bauantrag selbst ist ein Formblatt, das Ihnen in der entsprechenden Behördenstelle ausgehändigt wird.

Bauantrag Berlin: Dauer eines Bauantragsverfahrens und dessen Kosten

Zum zeitlichen Faktor lassen sich leider keine konkreten Aussagen treffen.

Es gibt Fälle, in denen eine Baugenehmigung binnen eines Tages nach Einreichen des Bauantrags erteilt wird.

In anderen Fällen kann die Erteilung wiederum viele Monate dauern.

Grundsätzlich lässt sich feststellen: je mehr Ämter involviert sind (beispielsweise das Umweltamt, weil in einem Landschaftsschutzgebiet gebaut werden soll), desto länger kann die Erteilung einer Baugenehmigung dauern.

Die vierwöchige Frist, nach der eine Baugenehmigung automatisch als erteilt gilt, ist für einen Bauantrag für eine Baugenehmigung nicht gültig!

Diese automatische Frist bezieht sich einzig auf die Bauanzeige.

Auch die Kosten eines Bauantrags unterscheiden sich bundesweit, sind aber in Bezug auf die Baukosten eher gering.

Je nach Region können als Kosten für die Baugenehmigung zwischen 0,02 und 0,07 Prozent der Bausumme veranschlagt werden.

Bauantrag Berlin: Unterschiedliche Handhabung in jedem Bundesland

Die oben genannten Unterlagen können je nach Bundesland abweichen.

Es gilt also, die Unterlagen des jeweils betreffenden Bundeslandes exakt zusammenzustellen.

Es ist also auch möglich, dass für mit der Einreichung des Bauantrags die Unterlagen nicht vollständig sind.

Ist das der Fall, haben die zuständigen Behörden einen gewissen Spielraum, die Baugenehmigung doch noch zu erteilen.

Die eingereichten Bauunterlagen können aber auch derart mangelhaft sein, dass eine Baugenehmigung nicht erteilt werden kann.

Dann wird der Bauantrag kostenpflichtig abgewiesen.

Um hier nicht zusätzlich Geld bezahlen zu müssen, ist immer darauf zu achten, dass die eingereichten Bauunterlagen und der Bauantrag komplett sind.

Bauantrag Berlin: Die Vollständigkeit des Bauantrags

Bauantrag Berlin Brandenburg beantragen

Bauantrag Berlin Brandenburg beantragen

Das Stellen eines Bauantrags ist an sich also einfach, jedoch nur, wenn die dazu notwendigen Unterlagen tatsächlich komplett sind.

Außerdem sollten die genehmigungspflichtigen Abweichungen zum Bebauungsplan auch nicht zu gravierend sein.

Die beste Vorgehensweise ist es, wenn Sie die Bauunterlagen zusammen mit einem Architekten erstellen, der über die regionalen Besonderheiten bestens informiert ist.

Daher können Sie sich für Bauvorhaben in Berlin oder Brandenburg jederzeit und gerne an uns wenden.

Wir können die Baupläne so weit mit Ihnen abstimmen, dass sie zunächst einmal natürlich vollständig sind.

Bauantrag Berlin: wir helfen Ihnen bei Ihrem Bauantrag für Berlin und Brandenburg

Außerdem haben wir langjährige Erfahrungen mit Bauanträgen in Berlin und Brandenburg.

Daher können wir die Chancen, ob genehmigungspflichtige Änderungen zum Bebauungsplan eine reelle Chance haben oder nicht.

Das heißt, wir helfen Ihnen zugleich, viel Geld für unnötige Planungsdetails zu sparen, bei denen keine Aussicht auf Baugenehmigung besteht.

Selbstverständlich sind wir auch bestens im Bilde über die brandenburgische Bauordnung als auch die Bauordnung für Berlin.

Nehmen Sie einfach völlig kostenlos Kontakt zu uns auf und wir beraten Sie umfassend und unverbindlich.

Rufen Sie jetzt an, wir beraten Sie für Ihren schnellen Bauantrag Berlin zum Festpreis.

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Anpassungen der Berliner Bauordnung: Bauantrag und vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren – Bauantrag Berlin

Auch in Berlin gab es Veränderungen bei den baugenehmigungspflichtigen Projekten, also jenen Bauvorhaben, für die bislang ein Bauantrag gestellt werden musste.

Das sogenannte vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist nun auch in Berlin gültig.

Was sich auf den ersten Blick wie eine vermeintliche Erleichterung für den Bauherrn liest, bedeutet im Endeffekt das Gegenteil davon.

Mehr Verantwortung und damit verbunden gegebenenfalls ein erhöhter finanzieller Aufwand, der die zumeist ohnehin knappe Finanzierung von bauwilligen Bürgern zusätzlich belasten kann.

Seit 2006 gilt auch laut Berliner Bauordnung BauO Bln das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren

Bauantrag Berlin - Bauvoranfrage Brandenburg

Bauantrag Berlin – Bauvoranfrage Brandenburg

Am 1. Februar 2006 trat eine neue Bauordnung für Berlin (BauO Bln) in Kraft.

In diesem Zuge wurden die Bauverfahren „liberalisiert“.

Laut § 64 BauO Bln ist seitdem ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren in Kraft getreten.

Offiziell heißt es dazu, dass Bauvorhaben in Berlin beschleunigt werden sollten.

Das sind die Änderungen ab der neuen Berliner Bauordnung aus 2006

Bei kleineren Bauvorhaben, etwa einer Garage oder einer Terrasse, sind nun keine Baugenehmigungsverfahren im bisherigen Sinn mehr notwendig.

Für größere Projekte ist nun nur noch eine Bauanzeige notwendig.

Das heißt, das Bauvorhaben muss den zuständigen Baubehörden gemeldet werden.

Hört der angehende Bauherr nichts von der Baubehörde innerhalb einer Monatsfrist, darf er mit dem Bauen beginnen.

In Berlin betrifft dies Bauvorhaben auf Flächen, die in entsprechenden Bebauungsplänen ausgewiesen sind.

Dabei handelt es sich um mehrgeschossige Wohn- und Bürogebäude bis zu einer Höhe von 22 m.

Nur für diese Bauvorhaben benötigen Sie noch einen herkömmlichen Bauantrag

Eine Baugenehmigung im klassischen Sinn ist in Berlin nur noch für Sonderbauten notwendig, also zum Beispiel einem Hochhaus.

Die Inhalte der Berliner Bauordnung wurden dabei weitgehend von der Bauministerkonferenz im November 2002 übernommen.

Auf den ersten Blick hört sich das für einen Bauherrn vorteilhaft an, da er nun deutlich schneller bauen kann.

Jedoch birgt das neue Baurecht eine Menge Tücken.

Insbesondere Bauherren, die schon nach der neuen Berliner Bauordnung gebaut haben, wissen darum.

Sie müssen sich das folgendermaßen vorstellen.

Für angehende Bauherren bedeutet das vereinfachte Genehmigungsverfahren deutlich mehr Verantwortung und ein erheblich höheres finanzielles Risiko

Solange Bauanträge bearbeitet wurden, konnten Sie davon ausgehen, eine gewisse Rechtssicherheit zu haben, was die Bauausführung betrifft.

Schließlich wurden die Unterlagen von den Behörden entsprechend geprüft über den Bauantrag.

Jetzt wird aber nur noch eine Bauanzeige vorgenommen bei den meisten Bauvorhaben.

Das bedeutet, dass der Bauherr, und mit ihm der Architekt, in der Verantwortung stehen, strikt nach der Berliner Bauordnung zu bauen.

Wie sicherlich den meisten Lesern bekannt sein dürfte, stellt das deutsche Gesetz nicht nur beim Baurecht viel Raum für Diskussionen bereit, was nun wie gemeint ist.

Ausgerechnet die Bauherren sind jedoch in der Regel absolute Baurechtlaien – Bauantrag Berlin

Wurden also Fehler gemacht bei der Baubeschreibung oder den Bauplänen, wird das nun nicht mehr von den Behörden überprüft.

Vielmehr kann es passieren, dass Sie fehlerhaft bauen und diese fehlerhafte Interpretation eines Baurecht-Paragrafen auf Ihre Kosten zurückgebaut werden muss.

Das kann eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung darstellen.

Im Prinzip bedeutet die Änderung der Berliner Bauordnung nichts anderes, als dass der Bauherr nun noch mehr Verantwortung trägt; einschließlich der eventuell daraus erwachsenden finanziellen Belastungen.

Das sollte vor allem unter dem Aspekt betrachtet werden, dass explizit der Bauherr in den meisten Fällen der absolute Baurechtslaie ist.

Meist kommen noch andere Fehlentscheidungen hinzu und das Schicksal nimmt seinen Lauf

Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Sie sich nun noch mehr schützen und absichern müssen als bis zum Februar 2006.

Zwar trägt auch Ihr Architekt Verantwortung, doch selbst hier machen angehende Bauherren sehr viele Fehler.

Beispielsweise überprüfen sie in den meisten Fällen nicht, ob ein Architektenbüro über eine entsprechende Absicherung in Form einer (freiwilligen) Haftpflichtversicherung, Bankgarantie oder dergleichen steht.

Ist ein solcher Schutz nicht vorhanden und übertrifft der finanzielle Schaden die Möglichkeiten dieses Architektenbüros, ist der Bauherr natürlich derjenige, an dem die Kosten hängen bleiben.

Sie sehen also, das Baurecht, so wie es in Berlin Gültigkeit hat, birgt etliche zusätzliche Gefahren.

Allerdings nur für diejenigen unter Ihnen, die sich nicht wie Sie beispielsweise auf unserer Seite informieren.

Erlangen Sie mit unserer Hilfe Rechtssicherheit bei jedem Bauvorhaben – besser als bei einem Bauantrag Berlin

Selbstverständlich übernehmen wir wie bisher auch sämtliche Behördengänge, wenn Sie noch einen Bauantrag stellen müssen, weil Sie beispielsweise einen Sonderbau planen.

Darüber hinaus setzen wir uns aber auch mit Bauvorhaben auseinander, bei denen an die Stelle des Bauantrags die vereinfachte Bauanzeige getreten ist.

Wir sind bestens vertraut mit dem Berliner Baurecht und den Besonderheiten in den verschiedenen Bezirken.

Gerne übernehmen wir nicht nur die Durchführung der gesamten Planung, der Baupläne und Baubeschreibung.

Darüber hinaus werden wir auch als neutrale und unabhängige Bauberater und Baubegleiter tätig, die die Ordnungsmäßigkeit sämtlicher Bauvorhaben gewissenhaft überprüfen.

Wir überprüfen jedes Bauvorhaben intensiv und detailliert für Sie

Wir stellen sicher, dass Ihr Bauvorhaben auch dann absolut konform mit der Berliner Bauordnung ist, wenn anstelle des Bauantrags gar keine Anzeige oder eben nur eine Bauanzeige notwendig ist.

Ergänzend dazu, um etwaige, von der Berliner Bauordnung abweichende Details abzusichern, beschreiten wir auch den Weg der Bauvoranfrage für Sie.

Auch in diesem Fall überprüfen wir die von der Berliner Bauordnung abweisenden Details.

Schon bevor überhaupt Kosten durch eine Bauvoranfrage entstehen, können wir Ihnen mitteilen, wie die Erfolgsaussichten sein werden.

Aufgrund der jahrzehntelangen Erfahrungen als etabliertes Berliner Architektenbüro sind wir bestens mit dem Baurecht in der Bundeshauptstadt vertraut.

Kommen Sie selbst für kleinste Bauvorhaben, die keinen Bauantrag benötigen zu uns

Das Problem gerade bei Bauvorhaben, die nun unter das erleichterte Verfahren fallen, in zahlreichen Fällen ist es aus situationsbedingten Umständen sogar notwendig, Abweichungen von der Bauordnung vorzunehmen.

In vielen Fällen kommt es zu Situationen, wo das der Fall ist.

Letztendlich fallen mit mehrgeschossigen Büro- und Wohngebäuden die allermeisten Bauvorhaben unter die Vorgaben der vereinfachten Baugenehmigung bzw. Bauanzeige.

Doch Rechtssicherheit ist auf jeden Fall mehr wert als das Risiko, auch nach Jahren vielleicht noch Rückbaumaßnahmen durchführen zu müssen.

Wir empfehlen Ihnen daher selbst bei kleinen Bauvorhaben wie Garagen, Wintergärten oder Terrassen und Überdachungen, sich an uns zu wenden.

Besser eine Überprüfung durch eine kompetente Stelle zu fairen und niedrigen Preisen als später ein böses Erwachen und deutlich höhere Kosten durch Rückbau und Materialverlust.

Mehr Rechtssicherheit als sogar mit einem Bauantrag für Ihr Bauvorhaben in Berlin

Bauantrag Berlin - Bauvorbescheid

Bauantrag Berlin – Bauvorbescheid

Behandeln Sie in Berlin also jedes Bauvorhaben so, als ob Sie tatsächlich einen Bauantrag bearbeiten lassen wollten.

Solange Fehler oder Unklarheiten nur in den Bauplänen und der Baubeschreibung vorhanden sind, ist das Ändern kein Problem.

Auch das Einholen von einer zusätzlichen Baugenehmigung, wenn diese Details von der Berliner Bauordnung abweichen, ist deutlich preiswerter als ein späterer Rückbau.

Wir stellen sicher, dass Ihr Bauvorhaben baurechtlich auf sicheren Füßen steht.

Es gibt einfach schon zu viele Bauherren, die Projekte abgeschlossen haben und heute sagen, sie wünschten sich, sie wären das Projekt so angegangen, als ob tatsächlich ein Bauantrag geprüft werden würde.

Das hätte in zahlreichen Situationen viel Ärger und noch mehr Geld sparen können.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und minimieren Sie Ihre rechtlichen und finanziellen Risiken nahezu vollständig

Kommen Sie also unabhängig von der Größe Ihres Bauvorhabens zu uns.

Wir sind ausschließlich Ihnen gegenüber verpflichtet und gewährleisten Neutralität auch gegenüber Bauunternehmen und anderen Architekten.

Wir prüfen jedes Bauvorhaben so, also ob ein herkömmlicher Bauantrag gestellt werden müsste und bieten Ihnen damit eine umfassende Rechtssicherheit für kleines Geld.

Nehmen Sie jederzeit und völlig unverbindlich Kontakt zu uns auf.

Neben kleinen genehmigungsfreien Bauvorhaben, vereinfachten Bauanzeigen und Bauanträgen für Sonderbauten laut der Berliner Bauordnung übernehmen wir entsprechende Aufträge auch für das umliegende Brandenburg.

Bauantrag Berlin – Jetzt einfach anrufen und unverbindlich informieren und beraten lassen unter

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