Antrag auf Baugenehmigung Berlin

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Antrag auf Baugenehmigung Berlin

Antrag auf Baugenehmigung Berlin

Für die meisten Bauvorhaben in Deutschland wird ein Antrag auf Baugenehmigung benötigt.

Dabei wird insbesondere zwischen den Wegen unterschieden, die zur Baugenehmigung führen – also den Details des jeweiligen behördlichen Genehmigungsverfahrens.

Teilweise können Sie auswählen, einige der Baugenehmigungsverfahren sind aber zwingend vorgeschrieben.

Jedoch gibt es hier zwischen den verschiedenen Bundesländern auch Unterschiede, welcher Antrag auf Baugenehmigung unter welchen Umständen bei der jeweiligen Behörde einzureichen ist.

Antrag auf Baugenehmigung Berlin: Warum überhaupt eine Baugenehmigung?

Auch wenn es die Menschen nicht immer verstehen, das Prozedere mit Baugenehmigungsverfahren ist sinnvoll. Meist fühlt man sich davon eingeengt, wenn man selbst ein Bauvorhaben plant.

Will jedoch ein Nachbar bauen, sind die meisten Nachbarn nicht nur froh, dass es die Baugenehmigung hierzulande gibt, sondern sie nehmen oftmals ihre Rechte aktiv wahr.

Dabei spielen die verschiedensten Gesetze und Regelwerke in die Baugenehmigung hinein:

  • Baugesetzbuch (BauGB), bundesweit
  • Landesbauordnung (LBO), das jeweilige Bundesland betreffend
  • kommunale Auflagen
  • Bebauungsplan, ein bestimmtes Baugebiet betreffend
  • Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Schallschutzvorgaben
  • Wasserschutz- und Naturschutzauflagen

 

All diese und teilweise noch mehr Regelwerke und Gesetze müssen bei der Bauplanerstellung berücksichtigt werden. Wichtig ist für den angehenden Bauherrn, dass es sich um baurechtliche Maßnahmen handelt, die nicht mit der Qualität des späteren Hausbaus zusammenhängen.

Antrag auf Baugenehmigung Berlin: Verschiedene Genehmigungsverfahren zum Erhalt der Baugenehmigung

Je nachdem, in welchem Bundesland Sie nun ein bestimmtes Bauvorhaben planen, kann das zwingend eines der folgenden Baugenehmigungsverfahren bedeuten:

  • herkömmliches Baugenehmigungsverfahren
  • Genehmigungsfreistellungsverfahren (auch Freistellungs- oder Kenntnisnahmeverfahren)
  • Bauanzeige

Antrag auf Baugenehmigung Berlin: Der reguläre Bauantrag und Prüfungsumfang

Beim herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren wird der förmliche Antrag samt der erforderlichen Unterlagen eingereicht. Innerhalb zwei Wochen muss die Behörde die Vollständigkeit überprüfen und etwaige Abweichungen dem Antragsteller mitteilen.

Dann hat die jeweilige Behörde in der Regel vier Wochen Zeit zur inhaltlichen Überprüfung des eingereichten Bauvorhabens. Jedoch kann es vorkommen, dass verschiedene Behörden dazu eine Baugenehmigung erteilen müssen.

Dementsprechend kann sich das Baugenehmigungsverfahren bis hin zu einigen Monaten in die Länge ziehen.

Antrag auf Baugenehmigung Berlin: Bauanzeige und Freistellungsverfahren: lediglich Prüfung auf Vollständigkeit des Antrags

Bei den beiden anderen Arten des Baugenehmigungsverfahrens erfolgt lediglich eine Überprüfung der eingereichten Unterlagen mit dem entsprechenden Antrag auf Vollständigkeit.

Eine inhaltliche Überprüfung erfolgt dabei nicht. Das entbindet den angehenden Bauherrn aber nicht von seiner Pflicht, entsprechend den gültigen baurechtlichen Vorgaben zu bauen. Eine Ausnahme stellt hier die Bauvoranfrage dar.

In einigen Bundesländern wird ein erteilter Bauvorbescheid auch bei baurechtlichen Abweichungen als rechtlich verbindlich anerkannt. Aber nicht in jedem Bundesland – mehr dazu können Sie in unseren Artikeln speziell zum Bauvorbescheid nachlesen.

Antrag auf Baugenehmigung Berlin: Wenn Sie zwischen Genehmigungsverfahren wählen können, bedeutet das unterschiedliche Vor- und Nachteile

Das Freistellungsverfahren ist in einigen Bundesländern zwingend vorgeschrieben (beispielsweise Bayern), in anderen Bundeländern kann aber auch der Weg der Bauanzeige für bestimmte Bauvorhaben anstelle des herkömmlichen Baugenehmigungsantrags beschritten werden.

Beide Wege haben natürlich wieder unterschiedliche Vor- und Nachteile. So sind Freistellungsverfahren und Bauanzeige deutlich kostengünstiger, da ja nur eine Überprüfung auf Vollständigkeit und nicht bezüglich des Inhalts erfolgt.

Dafür obliegt die Verantwortung, baurechtlich in Übereinstimmung mit sämtlichen Vorgaben zu bauen. Wird beispielsweise ein Baumaß eingereicht, wonach die Traufhöhe falsch wäre, ist letztendlich der Bauherr dafür verantwortlich, diesen Verstoß zu beheben.

In vielen Fällen betrifft das natürlich zunächst den Architekten, der mit der Bauleitung betraut ist, letztendlich fällt es aber immer auf den Bauherrn zurück. Beispielsweise dann, wenn der Architekt keine entsprechende Haftplichtversicherung besitzt und die Kosten des Schadens bzw. dessen Behebung nicht übernehmen kann.

Antrag auf Baugenehmigung Berlin: Wer ist bauvorlageberechtigt?

Abhängig davon, welchen Antrag auf Baugenehmigung Sie nun einreichen, fällt auch der Umfang der einzureichenden Unterlagen aus. Auch die Bauvorlageberechtigung wird unterschiedlich interpretiert. Bei der Bauanzeige kann auch ein Handwerksmeister (des entsprechendes Gewerkes) bauvorlageberechtigt sein.

Beim Antrag auf eine herkömmliche Baugenehmigung ist das stattdessen aber ein Ingenieur, Architekt, Statiker oder anderweitig dazu qualifizierter Beruf.

Den Bauantrag können streng genommen zwar auch Sie als Bauherr einreichen, doch der bauvorlagenberechtigte Architekt gibt seine Unterschrift dazu sowieso, da auch er den Bauantrag und sämtliche, damit verbunden, eingereichten Dokumente mit unterschreiben muss.

Antrag auf Baugenehmigung Berlin: Der Umfang der Bauunterlagen im Antrag für die Baugenehmigung

Bei einem herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren muss zunächst der Bauantrag ausgefüllt werden. Der gültige Antrag kann entweder in der jeweiligen Verwaltungsbehörde entgegengenommen oder teilweise auch online über das Internet heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Dann kommen meist die folgenden Unterlagen hinzu:

  • Baupläne, Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung (Formular)
  • Kostenrechnung (teilweise auch Kostenschätzungen)
  • Entwässerungsplan oder Gesuch
  • Angaben zu Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen
  • Grundpläne aus dem Katasteramt (Grundstücksplan, Flurplan)
  • Bebauungsplan
  • Standsicherheits- und Brandschutznachweis, andere bautechnische Nachweise
  • EnEV (Energieeinsparverordnung) und Angaben zur Energieversorgung

 

Einige der sicherheitstechnischen Nachweise (Brandschutz, Standsicherheit/Statik) müssen je nach Umfang des Bauvorhabens unter Umständen durch einen entsprechenden Prüfingenieur abgezeichnet werden.

Antrag auf Baugenehmigung Berlin: Ihr Ansprechpartner für Anträge und Baugenehmigungsverfahren in Berlin und Brandenburg

Für die Bereiche Brandenburg und Berlin können Sie sich jederzeit mit Ihrem Bauvorhaben an uns wenden.

Gerne übernehmen wir sämtliche Dienstleistungen für Sie. Ganz nach Wunsch übernehmen wir auch nur bestimmte Teilbereiche, wie beispielsweise Bauberatung und Baubegleitung, führen aber natürlich auch komplette Bauvorhaben von der Planung über Baugenehmigung und Baudurchführung bis hin zur Bauabnahme und über die Gewährleistungsfristen hinaus mit Ihnen zusammen durch.

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