Bauen ohne Baugenehmigung Berlin

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Bauen ohne Baugenehmigung Berlin

Bauen ohne Baugenehmigung Berlin

Das Bauen ist in Deutschland streng geregelt.

Für viele Bauvorhaben werden die entsprechenden Baugenehmigungen benötigt.

Daneben gibt es aber auch Bauvorhaben, die nicht genehmigungspflichtig sind.

Jedoch darf nicht genehmigungspflichtiges Bauen mit möglichem Bauen ohne Bauantrag verwechselt werden.

Außerdem bestehen bundesweit auch keine einheitlichen Regelungen.

Diese können teilweise deutlich voneinander abweichen.

Bauen ohne Baugenehmigung Berlin: Baugesetze und Regeln machen Sinn

Es gibt zahlreiche Bauvorhaben, die in Deutschland keiner Genehmigungspflicht bedürfen. Dennoch darf aber nicht nach Gutdünken gebaut werden.

Dahinter verbirgt sich auch keine Willkür. Wer schon einmal in Schwellen- oder Entwicklungsländern war – aber auch in einigen europäischen Staaten ist das zu beobachten – wird sehen, dass dort zum Teil wirklich regelrecht durcheinander gebaut wird.

Das Fehlen eines straffen Baurechts bekommen wir auch immer dann mit, wenn in den Nachrichten von den dramatischen Folgen eines spektakulären Hauseinsturzes berichtet wird.

Diese Unglücke sind in der Regel auf die extrem mangelhaften Bauvorschriften zurückzuführen.

Bauen ohne Baugenehmigung Berlin: Die baurechtliche Vorgehensweise bei einem Bauprojekt in Deutschland

Damit machen die Baugesetze, mit denen wir uns in Deutschland befassen müssen, echten Sinn. Natürlich lässt sich um das eine oder andere Detail streiten, aber selbst hier zeigt sich meist ein tieferer Sinn, wenn man das Bauvorhaben objektiv betrachtet.

Aber in Deutschland ist auch ein Trend weg von der Baugenehmigung über den Bauantrag festzustellen. Das ist aber keinesfalls mit genehmigungsfreien Bauen gleichzusetzen.

In Deutschland wird zwischen den nachfolgenden Optionen beim Bauen unterschieden. Entweder sind diese so einzuhalten, in einigen Fällen besteht auch eine Wahlmöglichkeit:

  • Bauantrag mit anschließender Baugenehmigung (oder Ablehnung)
  • Bauanzeige mit anschließender Baugenehmigung (oder Ablehnung)
  • baugenehmigungsfreies Bauen (keine Baugenehmigung erforderlich

Bauen ohne Baugenehmigung: Der Bauantrag kann ebenfalls unterschieden werden:

  • der herkömmliche Bauantrag mit einem „normalen“ Baugenehmigungsverfahren
  • der vereinfachte Bauantrag, auch Kenntnisnahme- oder Freistellungsverfahren

Bauen ohne Baugenehmigung: Baukenntnisgabeverfahren und Baukenntnisnahmeverfahren

Der vereinfachte Bauantrag oder das Freistellungsverfahren wird oftmals auch Kenntnisgabeverfahren beschrieben – auch auf den Seiten von Kommunen.

Dabei ist das Kenntnisgabeverfahren aber ein Baugenehmigungsverfahren für militärische Bauvorhaben, das so beispielsweise in Bayern in der Bayrischen Bauordnung (BayBO) geregelt wird.

Richtig ist stattdessen Kenntnisnahmeverfahren.

Bauen ohne Baugenehmigung: Wo geregelt ist, ob ein Bauvorhaben genehmigungsfrei ist

Bundesweit gilt zunächst das Baugesetzbuch (BauGB). In jedem Bundesland hat dann die eigene Landesbauordnung (LBO) Gültigkeit.

In der jeweiligen LBO wird dann geregelt, welche Bauvorhaben ohne Baugenehmigung durchgeführt werden können. Oftmals wird als Beispiel Niedersachsen gewählt, doch wieder in einem an sich nicht zusammenhängenden Kontext.

Bauen ohne Baugenehmigung: Bauantragsfrei ist nicht gleichzusetzen mit baugenehmigungsfrei!

Als Beispiel wird dann der Bau einfacher privater Bauvorhaben wie der Bau eines Einfamilienhauses genannt. Doch genau betrachtet handelt es sich dabei um eine Falschinformation, die sich außerdem extrem gut im Internet ausbreiten konnte.

Denn der Bau eines solchen Einfamilienhauses ist auch in Niedersachsen nicht baugenehmigungsfrei.

Bauen ohne Baugenehmigung: „Bauanzeige statt Baugenehmigung“ – diese Aussage ist komplett falsch, aber oft zu lesen!

Es muss nämlich eine Bauanzeige eingereicht werden. Der Ablauf einer Bauanzeige ist dann immer derselbe: die zuständige Baubehörde hat nun vier Wochen Zeit, ihre Einwände gegen das Bauvorhaben vorzubringen.

Hören Sie nichts mehr von der Behörde nach diesem Zeitraum, gilt die Baugenehmigung als erteilt.

Oder anders ausgedrückt: reichen Sie die Bauanzeige ein und beginnen unmittelbar danach mit dem Bauvorhaben, erstellen Sie einen Schwarzbau, weil eben noch keine Baugenehmigung vorliegt.

Leider haben sich diese fehlerhaften Informationen im Internet wohl hauptsächlich durch gegenseitiges Abschreiben buchstäblich „breitgemacht“.

Vielmehr muss zwischen genehmigungsfreien Bauverfahren und bauanzeige- und bauantragspflichtigen Bauvorhaben unterschieden werden. Letztgenannte sind immer mit einer Baugenehmigung verbunden.

Bauen ohne Baugenehmigung: Baugenehmigungsfreie Bauvorhaben

Was dagegen wirklich genehmigungsfrei ist, wird ebenfalls in der jeweiligen LBO geregelt. Meist sind diese Bauprojekte aber von sehr geringem Umfang. Darüber hinaus gilt nicht nur die jeweilige Landesbauordnung.

Auch die kommunalen Auflagen und innerhalb geschlossener Ortschaften explizit der Bebauungsplan müssen berücksichtigt werden.

Bauen ohne Baugenehmigung: Beispiele und Begrenzungen der Baugenehmigungsfreiheit

Wirklich genehmigungsfrei (auch im Sinn einer Bauanzeige!) sind in vielen Bundesländern Garagen und Carports bis zu einer bestimmten Größe. Entweder gilt die Grundfläche der umbauten Fläche (Quadratmeter) oder das Volumen des umbauten Raums (Kubikmeter).

Auch Kaltwintergärten oder Gewächshäuser sind innerhalb bestimmter Dimensionierungen bauanzeige- und bauantragsfrei.

Selbst bei so einfachen Bauwerken wir Mauern sind genehmigungsfreie Bereiche schnell überschritten. Selbst mitten auf einem Grundstück können genehmigungsfreie Mauern nur unterhalb einer Höhe von 2 m errichtet werden.

Darüber hinaus wird eine statische Sicherheitsberechnung, ausgeführt von einem zugelassenen Experten (Architekt, Statiker usw.) vorausgesetzt.

Bauen ohne Baugenehmigung – Besondere Umstände: Grenzbebauung und Nachbarschaftsrecht

Nicht zu vergessen die besonderen Regeln in Bezug auf die Grenzbebauung (das Bebauen von Grundstücken an der Grundstücksgrenze) und ganz besonders hier in Zusammenhang mit dem Nachbarschaftsgesetz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

So dürfen nach den verschiedenen Landesbauordnungen meisten nur Grundstücksgrenzen auf die Länge zwischen 8 und 9 m bebaut werden, wenn:

  • zu allen anderen Grundstücksgrenzen ein Mindestabstand von 3 m eingehalten wird
  • die mittlere Bauhöhe von Mauern oder Wänden nicht 3 m übersteigt

Bauen ohne Baugenehmigung: Bauen ohne Baugenehmigung trotz Baugenehmigungspflicht (Bauanzeige als auch Bauantrag)

Oftmals ist zu hören, dass sich manche Grundstücks- und Hausbesitzer nicht über die Baugenehmigungspflicht scheren, insbesondere, wenn das Bauvorhaben im Hinterhof oder hinten liegenden Garten vorgenommen werden soll.

Doch Vorsicht! Beispielsweise Dachgauben sind ein echter Klassiker, die rückseitig und ohne Genehmigung gebaut werden.

Längst nutzen Behörden und Bauaufsicht bzw. Baupolizei auch Satellitenbilder zur Auswertung. Außerdem muss es nur einen Nachbarn geben, der neidisch oder verärgert ist – schon werden Sie bei der zuständigen Baubehörde angeschwärzt.

Bauen ohne Baugenehmigung: Baugenehmigungsfrei in Brandenburg und Berlin – wir sind für Sie da

Wenn Sie also ein Bauvorhaben planen, sollten Sie sich immer akkurat mit sämtlichen Gesetzen, Auflagen und Regeln, die zu berücksichtigen sind, befassen.

In Berlin und Brandenburg dürfen Sie sich gerne an unser Archoitektur Büro wenden.

Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch unter

Telefon 030-92 28 35 35

Aufgrund unserer langjährigen Bauerfahrungen und unserem tiefen Fachwissen können wir schon anhand Ihrer Beschreibungen abschätzen, ob ein Bauvorhaben in Berlin oder Brandenburg genehmigungsfrei ist oder eben nicht.

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