Baugenehmigung Wintergarten / Kaltwintergarten

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Wintergarten Baugenehmigung Berlin

Baugenehmigung Wintergarten beantragen Berlin und Brandenburg

Wintergärten liegen seit Jahrzehnten ungebrochen im Trend.

Sie schaffen eine besondere Behaglichkeit und Wohnatmosphäre.

Deshalb werden sie bei vielen Neubauprojekten bereits in die Planung einbezogen, um die Baugenehmigung Wintergarten unkompliziert zu erhalten.

Der Auftragnehmer des Bauherrn übernimmt dann sämtliche Formalitäten, im zusammen mit dem gesamten Bauvorhaben erfolgen Planung, Genehmigung und Bauausführung in einem Zug.

Ganz anders funktioniert es jedoch, wenn Sie einen Wintergarten im Nachhinein, also an einem bestehenden Gebäude, planen.

Anzeigepflicht besteht in jedem Fall bei einem Wintergarten, doch ob auch eine Baugenehmigung notwendig ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab.

Baugenehmigung Wintergarten: Der reguläre Wintergarten (Wohnwintergarten)

Baugenehmigung Wintergarten

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Schon bei der Planung gibt es zahlreiche Unterschiede.

So kann ein Wintergarten ganzjährig in den Wohnbereich integriert sein.

Der Wintergarten gilt dann als eine Wohnflächenerweiterung. Dann sind auch weitere Regelwerke und Auflagen zu beachten.

So müssen beispielsweise die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt werden.

Das bedeutet, dass der Wintergarten Mindestanforderungen an die Wärmedämmung erfüllen muss.

Grundsätzliche Voraussetzung ist jedoch auch, dass zwischen dem Hauptgebäude und dem Wintergarten eine Durchgangsverbindung besteht.

Zudem muss die Heizung auf den Bereich des Wintergartens erweitert werden.

Baugenehmigung Wintergarten: Die schwierige Umsetzung

Am aufwendigsten ist jedoch die Umsetzung der EnEV.

Einerseits kann durch direkt einstrahlende Sonne eine sehr starke Erwärmung erfolgen.

Also muss eine Wärmedämmverglasung gewählt werden, die nicht nur gegen austretende Wärme dämmt, dafür aber auch die Sonneneinstrahlung reduziert.

Dadurch wird auch die Belüftung eines Wohnwintergartens etwas komplexer.

Unterm Strich bedeutet das, dass alle Baustoffe und Materialien optimal aufeinander abgestimmt werden müssen und dennoch ein immenses Gewicht mit sich bringen.

Das beginnt bei der Wärmeverglasung, der Glaseinheiten zum Be- und Entlüften oder für die Heizungsanlage, die oft in Form einer Fußbodenheizung gewählt wird.

Baugenehmigung Wintergarten: Wärmedämmeigenschaften, Statik usw.

Aufgrund der Wärmedämmeffizient, die ein solcher Wintergarten aufweisen muss, kann auch kein ausschließliches Leichtmetall-Gerüst (beispielsweise Aluminium) verwendet werden.

Stattdessen müssen auch die Rahmenverbindungen entsprechende Wärmedämmeigenschaften mitbringen.

Der Bau eines Wohnwintergartens, der ganzjährig genutzt werden kann, ist folglich aufwendig.

Daher ist für einen solchen Wintergarten auf jeden Fall eine Baugenehmigung erforderlich.

Denn es wird nicht einfach nur ein Anbau vorgenommen, auch die Wohnraumfläche wird erweitert.

Baugenehmigung Wintergarten: Der Kaltwintergarten (Sonnenfang) als Bauvorhaben

Weniger aufwendig ist ein sogenannter Kaltwintergarten. Ein Kaltwintergarten kann wie ein gewöhnlicher Wintergarten aussehen, muss es aber nicht.

So kann beispielsweise eine Glasfront an einer Terrasse, die als Nische ausgelegt ist (die Außenseite der Terrasse schließt mit den Außenwänden ab, die Terrasse ist quasi in den Hausgrundriss integriert), lediglich mit einer Glasfront gegen die Wetterverhältnisse schützen.

Auch eine solche Ausführung wird als Kaltwintergarten bezeichnet.

Der größte Unterschied leitet sich daraus ab, dass ein solcher Kaltwintergarten nicht beheizt wird.

Auch an die Verglasung werden keine besonderen Ansprüche gestellt. Es kann also eine gewöhnliche Einfachverglasung verwendet werden.

Baugenehmigung Wintergarten: Das Prinzip des Kaltwintergartens

Dennoch sind unter Umständen – wenn der Kaltwintergarten wie ein gewöhnlicher Wintergarten über ein vorgezogenes Glasdach verfügt – Be- und Entlüftungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.

Grundsätzlich eignet sich der Kaltwintergarten bestens, an der Südseite eines Hauses gebaut zu werden. Doch muss eine genügende Belüftung bei erheblicher Sonneneinstrahlung auf jeden Fall berücksichtigt werden.

Im Winter wird durch die vor der Fassade liegende Verglasung dagegen eine Art Puffer geschaffen, die vor extremer Kälte schützt.

Daher werden Kaltwintergärten auch als Sonnenfang bezeichnet.

Der energetische Nutzen zahlt sich damit oft im Winter in besonderem Maße aus.

Baugenehmigung Wintergarten: Vorteile eines Kaltwintergartens

Daneben bietet der Kaltwintergarten aber auch andere Vorteile: Während der Übergangszeiten Sommer, Herbst zu Winter und von Winter über Frühling zu Sommer ermöglicht der Kaltwintergarten eine deutliche längere Nutzungsphase der Terrasse oder des Gartenbereichs im Herbst bzw. eine schon sehr zeitige Nutzung nach dem Winter.

Je nach individuellen Faktoren und Umständen kann der Kaltwintergarten auch zum Überwintern von Pflanzen genutzt werden.

Baugenehmigung Wintergarten: Unterschied Wohn- und Kaltwintergarten

Dabei stellt der Kaltwintergarten keine Erweiterung des Wohnraums dar. Wohnraum wäre ein Gebäudeteil, der tatsächlich ganzjährig bewohnbar wäre.

Diese Vorgaben entfallen beim Kaltwintergarten. Es ist nicht einmal zwingend notwendig, dass eine direkte Hausverbindung besteht.

In den meisten Fällen wird lediglich eine bereits vorhandene Terrasse mithilfe eines Kaltwintergartens länger nutzbar.

Die Balkon- oder Terrassentüre, die ja nach wie vor abschließbar ist, stellt also keine Verbindung im Sinne einer Wohnraumerweiterung dar.

Fehlt diese Verbindung übrigens gänzlich, wird auch dieser Wintergarten nicht mehr als Wintergarten bezeichnet.

Baugenehmigung Wintergarten: Das Gewächshaus als „Wintergarten“?

Der Wintergarten kann zwar an eine Fassadenwand gebaut werden. Doch solange der Zugang von außerhalb erfolgt, handelt es sich um ein sogenanntes Anlehnhaus.

Damit entfallen sämtliche Kriterien, die einen Wintergarten definieren. Stattdessen wird aus dem als Wintergarten genutzten Glasgebäude dann offiziell ein Gewächshaus.

Entsprechend unterschiedlich kann bei einem Wintergarten in der jeweiligen Ausführung die Baugenehmigungspflicht ausfallen.

Darüber Auskunft geben die Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB), das bundesweit gilt. Jedoch können die Bundesländer im einzelnen ebenfalls ihr Baurecht anpassen.

Das schlägt sich dann in der jeweils gültigen Landesbauordnung (LBO) nieder.

Baugenehmigung Wintergarten: Genehmigungspflicht und Bauanzeigepflicht

So gibt es Bundesländer, in denen keine Genehmigungspflicht besteht. In anderen Bundesländern besteht dagegen zwingend eine Genehmigungspflicht, mindestens aber eine Bauanzeigepflicht.

In der Anzeigepflicht sind die statischen Berechnungen ausgesprochen wichtig, die für jede Art Wintergarten zu erbringen ist.

Oftmals wird zwischen Genehmigungspflicht und Freistellung davon auch nach den Dimensionierungen des Anbaus unterschieden.

Baugenehmigung Wintergarten: Genehmigungsverfahren in Brandenburg

In Brandenburg beispielsweise besteht keine Genehmigungspflicht bei Kaltwintergärten, also nicht beheizten Wintergärten, wenn sie entweder eine kleinere Grundfläche als 20 qm oder weniger als 75 cbm umbauten Raum (Volumen) besitzen.

Der herkömmliche Wohnwintergarten, der ja beheizt ist, stellt, wie bereits erwähnt, eine Wohnflächenerweiterung dar und ist auf jeden Fall baugenehmigungspflichtig.

Zu berücksichtigen ist außerdem, wenn ein Wintergarten in Form eines Anlehngebäudes errichtet wird, dass auch ein Gewächshaus nur bis zu einer bestimmten Fläche genehmigungsfrei ist.

Außerdem sind Bebauungspläne und kommunale Regelungen zu beachten.

Baugenehmigung Wintergarten: Genehmigungsverfahren in Berlin

In Berlin sind die Vorschriften noch etwas enger gefasst. Hier darf die umbaute Fläche (Brutto) nicht mehr als 10 qm ausmachen, wobei für Wintergärten von Haus aus eine Baugenehmigungspflicht besteht.

Davon ausgenommen sind aber wieder Gewächshäuser bis zu 100 qm. Allerdings sind auch die Vorgaben (Zeichnungen und schriftliche Definitionen) des betreffenden Bebauungsplans ausschlaggebend.

Daneben gelten auch für die Grenzbebauung gesonderte Regeln.

In Berlin ist zudem in besonderem Maße darauf hinzuweisen, dass für baurechtliche Angelegenheiten in den verschiedenen Stadtbezirken jeweils die Bezirksbauämter verantwortlich sind.

Wie bei jeder anderen Kommune können hier besondere Auflagen und Bedingungen gestellt werden, die auf jeden Fall einzuhalten sind.

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