Nutzungsänderung

Die Nutzungsänderung baulicher Anlagen

Die Nutzungsänderung ist in §§ 29 ff. BauGB (Baugesetzbuch) definiert und bezeichnet einen Begriff aus dem öffentlichen Baurecht. Gemeint ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage.

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Nachfolgend haben wir kurz für Sie zusammengefasst:

  • Voraussetzungen für eine Nutzungsänderung
  • Folgen einer nicht genehmigten Nutzungsänderung
  • Beispiele einer Nutzungsänderung

Voraussetzungen für eine Nutzungsänderung

Anträge, Anträge und noch mehr Anträge

Die Nutzungsänderung ist leider mit viel Bürokratie verbunden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine private oder öffentliche Nutzung handelt. Die Antragswege sind gleich.

Im ersten Schritt müssen Sie einen Antrag, die Nutzungsänderungsgenehmigung, bei der zuständigen Genehmigungsbehörde stellen. Viele Städte und Gemeinden bieten das Antragsformular bereits als Download an, sodass Sie es zuhause downloaden und in Ruhe ausfüllen können. Der Antrag muss vom Bauherrn und Antragsteller unterschrieben werden.

Zusätzlich müssen Sie folgende Unterlagen beilegen: einen Lageplan, der nicht älter als sechs Monate sein darf. Bauzeichnungen mit Eintragungen der bisherigen und zukünftigen Nutzung und eine Wohn- und Nutzflächenberechnung. Weiterhin muss ein Stellplatznachweis für den Mehrbedarf vorhanden sein.

Über weitere Details klärt Sie unser Architekt gerne auf. Die vollständigen Vorschriften an dieser Stelle aufzuführen ist der Übersicht wegen nicht möglich.

Folgen einer nicht genehmigten Nutzungsänderung

Änderungen ohne Genehmigung?

Vielleicht denken Sie sich diese kleine Änderung brauche keine Genehmigung. Probieren Sie es besser nicht aus bevor Sie nicht eine rechtskräftige Aussage dazu haben. Die Folgen einer nicht genehmigten Nutzungsänderung können teuer werden. Die Behörde kann Ihnen die Nutzung untersagen und in besonders schweren Fällen auch den Abriss der baulichen Anlage fordern. In der Regel wird zusätzlich ein Bußgeldbescheid erlassen.

Beispiele einer Nutzungsänderung

Zu unterscheiden sind die private und die gewerbliche Nutzungsänderung. Beide sind nicht immer ganz einfach voneinander abzugrenzen, zum Beispiel im Fall der Büronutzung, Kulturnutzung, bei sozialen Einrichtungen oder im Sport.

Sie benötigen im privaten Bereich eine genehmigte Nutzungsänderung, wenn Sie Ihren Dachboden in einen Wohnraum umbauen möchten. Sie benötigen ebenfalls eine Nutzungsänderung, wenn Sie ein Stück des Gartens für einen Carport nutzen möchten.

Im gewerblichen Bereich muss eine genehmigte Nutzungsänderung vorliegen, wenn Sie einen Büroraum als Wohnraum nutzen möchten, den Betriebsstandort flächenmäßig erweitern wollen oder aus einem Modegeschäft eine Eisdiele machen wollen. Auch für den Neubau von Anlagen wird eine genehmigte Nutzungsänderung benötigt.

Weitere Anträge

Möglicherweise müssen Sie weitere Anträge stellen. Ändern Sie die gewerbliche Nutzung eines Modegeschäftes in einen Gastronomiebetrieb, müssen Sie eine Konzession beantragen. Auch Werbung, die Sie anbringen oder aufstellen, benötigt einen Antrag.

Lassen Sie sich von unserem Architekten beraten.

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