Der vollständige Bauantrag Berlin

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Der Bauantrag ist wohl der erste wichtige Schritt in Richtung Umsetzung des Bauvorhabens.

Natürlich stellen aber auch die Bereiche Finanzierung und Bauvertragsausarbeitung bzw. Unterzeichnung wichtige Meilensteine dar.

Der vollständige Bauantrag Berlin

Der vollständige Bauantrag Berlin

Der Umfang des Bauantrags unterscheidet sich in den verschiedenen Bundesländern.

In vielen Bundesländern bevorzugen die Behörden mittlerweile den weniger aufwendigen Weg der Bauanzeige.

Wobei der nur für das jeweilige Bauamt weniger umfangreich ist.

Denn sämtliche Regelwerke, Gesetze, Vorgaben und insbesondere der Bebauungsplan müssen natürlich auch hier eingehalten werden und Berücksichtigung finden.

Berlin und Brandenburg sind Bundesländer, in denen noch viele Bauvorhaben baugenehmigungspflichtig sind.

Wichtig ist in jedem Fall das Einreichen eines vollständigen Bauantrags.

Der vollständige Bauantrag: Geplantes Bauvorhaben: der Unterschied zwischen Baugenehmigung und Bauanzeige

In Deutschland wird zwischen Bauantrag mit Baugenehmigungsverfahren sowie der Bauanzeige mit der Baugenehmigung unterschieden.

Lange Zeit war es so, dass insbesondere für kleinere Bauvorhaben nur eine Bauanzeige notwendig war.

Damit entfällt das aufwendige Prüfverfahren.

Das spart Zeit, aber nicht unbedingt Geld, denn schließlich müssen die Bauunterlagen dennoch konform mit sämtlichen Regelwerken sein.

Käme es hier während der Bauphase zu Missverständnissen, weil beispielsweise der Anwalt eine Ausführung im Bebauungsplan anders interpretiert, könnte das zum einstweiligen Baustopp führen und kostspielige Änderungen nach sich ziehen.

Anders ausgedrückt: die Baubehörden wenden lediglich Arbeitsaufwand und Verantwortung ab, der Aufwand bleibt aber dennoch derselbe.

Der vollständige Bauantrag: Ziehen Sie das Baugenehmigungsverfahren immer der Bauanzeige vor

Solange Sie also die Entscheidungsmöglichkeit zwischen Bauanzeige und Bauantrag mit Baugenehmigungsverfahren haben, sollten Sie sich auf jeden Fall für die letztgenannte Variante entscheiden.

So sind Sie immer auf der sicheren Seite. In Berlin und Brandenburg gilt aber sowieso für die meisten Bauvorhaben die Pflicht des Bauantrags mit Baugenehmigungsverfahren. Wichtig ist hier, dass die eingereichten Unterlagen vollständig sind.

Denn fehlen Unterlagen, kann die zuständige Baugenehmigung kostenpflichtig zurückweisen. Aber nicht nur die Unterlagen an sich müssen vollständig sein. Auch inhaltlich müssen die Dokumente in Ordnung sein.

Das heißt beispielsweise, dass neben Ihnen als Auftraggeber oder Bauherrn als auch auch vom bauvorlagerechtlichen Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Dieser Entwurfsverfasser ist in vielen Fällen der Architekt.

Der vollständige Bauantrag: Umfang eines vollständigen Bauantrags für eine Baugenehmigung in Berlin oder Brandenburg

Der ist dann auch darum bemüht, dass sämtliche Unterlagen, die zum Bauantrag gehören, vollständig und inhaltlich korrekt sind.

Im Großen und Ganzen unterscheiden sich die Vorgaben zwischen Berlin und Brandenburg nur wenig, was den Umfang der Unterlagen zum Bauantrag betrifft:

  • Bauantrag
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnungen
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • amtlicher Lageplan
  • Außenanlagenplan
  • objektbezogener Lageplan
  • Nachweis der Bauvorlageberechtigung
  • Erhebungsbogen für Bautätigkeitsstatistik
  • Grundstücksentwässerungsplan
  • bautechnische Nachweise
  • Standsicherheitsnachweis (Statik)
  • Brandschutz
  • Betriebsbeschreibung
  • besondere Bauvorlagen
  • Bauvorlagen gemäß Sonderbauverordnung

Der vollständige Bauantrag: Spezielle Bauunterlagen für den Bauantrag

Die letzten drei Punkte sind nur in besonderen Einzelfällen notwendig.

Das ist beispielsweise bei gewerblichen und landwirtschaftlichen Projekten der Fall (Betriebsbeschreibung), wenn andere Behörden in die Baugenehmigungsentscheidung eingebunden sind (besondere Bauvorlagen).

Der vollständige Bauantrag: Baugenehmigungs- oder Bauanzeigenpflicht in Berlin bzw. Brandenburg

Ob es sich bei Ihrem Projekt um ein baugenehmigungsfreies Vorhaben handelt, ist in der brandenburgischen Bauordnung unter § 55, BbgBO, definiert. Für Berlin finden Sie die baugenehmigungspflichtigen Definitionen in der Bauordnung für Berlin unter § 60, BauOBln.

Der vollständige Bauantrag: Die Kosten für den Bauantrag für das Baugenehmigungsverfahren

Die Kosten für das Baugenehmigungsverfahren richten sich in Berlin als auch in Brandeburg nach dem Umfang Ihres Bauvorhabens. Bundesweit lassen sich die Kosten bezogen auf die Baukosten zwischen 0,02 und 0,07 Prozent der Bausumme festlegen.

Der vollständige Bauantrag: Die Bearbeitungszeit des Baugenehmigungsverfahrens nach dem Bauantrag

Die Bearbeitungszeit kann stark variieren. Insbesondere, wenn mehrere Behörden in das Baugenehmigungsverfahren involviert sind, dauert es erfahrungsgemäß länger.

Dazu kommt natürlich, dass in Berliner Stadtbezirken mit hohem Neubauanteil die Bearbeitungszeiten deutlich länger sind als beispielsweise in einem kleinen Dorf in Brandenburg.

Wichtig ist in jedem Fall, dass der Bauantrag wirklich vollständig eingereicht wird. Darüber hinaus sind auch die Wünsche von Bauherren individuell.

So ist es relativ normal, dass es gerade in Bezug auf den Bebauungsplan immer wieder zu Änderungen kommen kann, die der Bauherr dann im Bauantrag als genehmigungspflichtige Abweichungen einfügt.

Diese Abweichungen können dann, wie sie sind, genehmigt oder abgelehnt werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass sie nach Rücksprache und einer Kompromissfindung mit dem Bauamt mit entsprechenden Änderungen durchgeführt werden dürfen. Das kostet natürlich ebenfalls Zeit.

Der vollständige Bauantrag Berlin in Bezug auf kommunale Auflagen

Davon unabhängig, ob Sie Ihr Bauprojekt nun in Brandenburg oder Berlin planen: verlassen Sie sich niemals ausschließlich auf die jeweils gültige Landesbauordnung.

In Berlin können auch die Bezirksbauämter der einzelnen Stadtbezirke und in Brandenburg die jeweiligen Kommunen Auflagen und Änderungen vornehmen, solange diese mit dem Baugesetzbuch (BauGB) in Einklang stehen.

Wenden Sie sich also immer an die für zuständige Behördenadresse.

Der vollständige Bauantrag Berlin: Wir helfen Ihnen für einen vollständigen Bauantrag

Mit unserem Architektenbüro in Berlin können wir auf eine langjährige und erfolgreiche Tätigkeit als Architektenbüro, Bauberatung, Baubegleitung und Bauüberwachung in Berlin und Brandenburg zurückblicken.

Entsprechend sind wir auch mit sämtlichen Besonderheiten und natürlich auch dem jeweiligen Standard-Prozedere bestens vertraut.

Das heißt, Bauanträge, die Sie mit unserer Hilfe einreichen, sind sicher vollständig und enthalten auch sämtliche notwendigen Unterlagen, die vielleicht bei einem Sonderfall notwendig werden.

Sie können sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen.

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