Bauvoranfrage Berlin, Brandenburg & Potsdam

Bauvoranfrage Berlin: wir stellen für ihr Bauvorhaben schnell, sicher und zum Festpreis eine Bauvoranfrage.

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Will jemand ein Haus bauen, ist eigentlich soweit klar, dass eine Baugenehmigung benötigt wird.

Die Baugenehmigung ergibt sich unter anderen aus verschiedenen Baugesetzen und Auflagen, insbesondere durch den Bebauungsplan.

Bauvoranfrage Berlin

Bauvoranfrage Berlin

Doch unter bestimmten Umständen kann es nicht eindeutig feststellbar sein, ob ein bestimmtes Bauvorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist, dann ist im Vorfeld eine Bauvoranfrage sinnvoll.

Doch wenn sofort eine Baugenehmigung beantragt werden müsste, wäre das sicherlich ein kostspieliger Weg, denn die Unterlagen für den Bauantrag müssen seitens des Architekten ebenfalls vollständig sein.

Also kommen die laut Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurs-Leistungen (HOAI) fälligen Gebühren sowie die der Baubehörde hinzu.

Gerade, wenn jedoch nicht sicher ist, ob ein Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, wäre das unter Umständen buchstäblich weggeworfenes Geld.

Also hat der Gesetzgeber bauinteressierten Menschen ein entsprechendes Instrument an die Hand gegeben – die Bauvoranfrage.

Bauvoranfrage Berlin: weshalb überhaupt eine Bauvoranfrage starten?

Die meisten Bauvorhaben benötigen in Deutschland eine Baugenehmigung.

Diese wird entweder über den Bauantrag, den erleichterten Bauantrag oder die Bauanzeige eingeholt.

Manche Bauvorhaben sind dabei auch nicht bauanzeigepflichtig.

Doch handelt es sich bei diesen Projekten in der Regel auch um entsprechend kleine Bauvorhaben.

Das Dilemma, das Sie also beim Bau eines Hauses haben: Erst anhand einer erteilten Baugenehmigung können Sie sicher sein, dass Ihr Bauvorhaben tatsächlich genehmigungsfähig war.

Die Kosten des Bauantrags betragen je nach Bundesland, in dem Sie bauen wollen (und abhängig vom Umfang des Bauvorhabens) zwar nicht die Welt, dennoch sind es aber zwischen 0,02 und 0,07 Prozent der Bausumme.

Nicht zu vergessen der Architekt, der ebenfalls laut der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurs-Leistungen zu bezahlen ist.

Steht es aber in den Sternen, ob Ihr Bauvorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist, ist das ein teures Vergnügen, wenn man nur herausfindet, dass man eben nicht bauen darf, so wie man sich das vorstellt.

Bauvoranfrage Berlin – wird rechtlich unterschiedlich gehandhabt

Also bietet das Baurecht die Möglichkeit der Bauvoranfrage.

Zwar kennt jede Landesbauordnung der deutschen Bundesländer die Bauvoranfrage, allerdings unterliegt auch die klare Definition der Bauvoranfrage, also insbesondere dessen rechtliche Wirkung, der jeweiligen Auslegung und Interpretation der für Sie zuständigen Landesbauordnung.

Dadurch lässt sich die Rechtssicherheit nicht ganz eindeutig klären – abhängig davon, in welchem Bundesland Sie die Bauanfrage durchführen wollen.

Außerdem ist auch die Gültigkeit der Amtsantwort auf die Bauvoranfrage unterschiedlich lange – je nach Landesbauordnung (LBO) liegt diese zwischen zwei und drei Jahren.

Außerdem müssen Sie noch zwischen der förmlichen und der nicht förmlichen Bauvoranfrage unterscheiden.

Die nicht förmliche Bauvoranfrage hat allerdings keinerlei rechtliche Auswirkungen. Das heißt, selbst wenn Sie später Ihren Bauantrag exakt auf Basis dieser nicht förmlichen Bauvoranfrage stellen, muss das noch lange nicht bedeuten, dass Sie Ihre Baugenehmigung erhalten.

Noch schlimmer: Sie können sich auch vor Gericht nicht darauf berufen, da sie eben nicht bindend ist.

Bauvoranfrage Berlin: Förmliche und nicht förmliche Bauanfrage

Wenn Sie also eine Bauvoranfrage stellen wollen, dann sollte es sich immer um eine förmliche Bauvoranfrage handeln. Nur damit erhalten Sie weitgehend Rechtssicherheit in Bezug auf Ihr Bauvorhaben.

Doch wann ist nun eine Bauvoranfrage überhaupt sinnvoll.

Für die meisten Innenbereiche (innerhalb geschlossener Grundstücke) gibt es qualifizierte Bebauungspläne.

Es muss aber nicht zwingend sein, dass ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt. Ebenso kann es sich um ein außen liegendes Bauvorhaben handeln.

In der Bauvoranfrage stellen Sie also im Prinzip sehr konkrete Fragen: kann das vorliegende Bauvorhaben eine Baugenehmigung erhalten.

Das bedeutet aber auch, dass auch bei der Bauvoranfrage einiges an Unterlagen benötigt wird.

Dafür sind diese Dokumente deutlich geringer umfangreich als ein Bauantrag:

  • Kopie oder Auszug der Flurkarte
  • eingezeichnetes Bauvorhaben in seinen konkreten Maßen in einer Flurkartenkopie
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • statische Berechnungen, gegebenenfalls Auskunft über Wärmedämm- oder Schallschutzmaßnahmen
  • eventuell Skizze bzw. Zeichnung zu Entwässerung und Wasserversorgung
  • Einverständniserklärung von etwaigen Nachbarn
  • Vollmacht vom Grundstückbesitzer
  • eventuell Fotos

Bauvoranfrage Berlin: spart viel Geld und gibt Gewissheit zum Bauvorhaben

Schon anhand der Vollmacht des Grundstücksbesitzers wird der Unterschied zum Bauantrag deutlich.

Für den Bauantrag muss nämlich eine Bauvorlagenberechtigung bestehen, die beispielsweise aus der Sicherung des Grundstücks hervorgeht.

Dabei ist der Grundstückskauf aber oftmals der Knackpunkt: weshalb sollten Sie ein Grundstück sichern oder gar kaufen, wenn Sie gar nicht sicher sein können, ob Ihr Bauvorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist?

Das heißt aber gleichzeitig, dass Sie nicht nur Ihre offenen Fragen sehr konkret in der Bauvoranfrage aufgehen lassen sollten.

Das gesamte Bauvorhaben sollte schon so exakt wie möglich beschrieben werden. Denn: ergeben sich Abweichungen zum positiven Bauvoranfragenbescheid, verliert dieser seine Rechtssicherheit!

Bauvoranfrage Berlin und Brandenburg: wir stehen auch für eine Bauvoranfrage an Ihrer Seite

Außerdem können Sie nach einem positiven Bescheid noch nicht mit dem Bauen beginnen. Trotz der positiven Bauvoranfrage muss nach wie vor ein Bauantrag zum Erlangen einer Baugenehmigung gestellt werden.

Sollte sich übrigens die Notwendigkeit aufgrund eines mangelhaften oder fehlenden Bebauungsplans ergeben, können sich auch an der Nachbarbebauung orientieren.

Bauvoranfrage Berlin: Architekt und Maurermeister erstellen Ihre Bauvoranfrage

Zudem können Sie sich auch an regional tätige Architekten wenden, denn diese sind meist in bestem Kontakt zur jeweils zuständigen Baubehörde.

Daher können Sie sich für Ihr Bauvorhaben in Berlin und Brandenburg auch in Bezug auf eine Bauvoranfrage gerne und jederzeit an uns wenden.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir erarbeiten mit Ihnen eine Bauvoranfrage Berlin, die auch für den späteren Bauantrag Sicherheit gibt, wenn der Bescheid positiv ausfällt.

Dabei profitieren Sie von unserem fundierten Fachwissen, aber natürlich auch von unserem langjährigen Erfahrungsschatz Berlin und Brandenburg betreffend.

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