Wer darf Bauantrag stellen, wer kann Bauantrag stellen

Wer darf Bauantrag stellen in Berlin – Eines der höchsten Ziele der meisten Menschen ist das eigene Haus.

Ein Neubau ist grundsätzlich immer attraktiver als ein gebrauchtes Haus zu kaufen.

Wir beraten Sie bei Ihrem Bauantrag. Gerne stellen wir auch für Sie Ihren Bauantrag / Baugenehmigung.

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Schließlich kann jeder spätere Hausbesitzer bei einem Hausneubau seine individuellen Ansprüche an sein Haus besser umsetzen – beispielsweise, dass die Küche direkt mit dem Wohnzimmer verbunden sein soll oder die Küche direkt mit Verbindungstüre an die Garage anschließt.

Wer darf Bauantrag stellen Berlin

Wer darf Bauantrag stellen Berlin

Doch sind es andererseits genau diese ganzen individuellen Wünsche, die eine Baugenehmigung erforderlich machen – andernfalls würden die meisten Menschen buchstäblich kreuz und quer bauen, so wie es ihnen beliebt.

Da die meisten Menschen aber nur ein einziges Mal in ihrem Leben bauen werden, wissen die wenigsten um das genaue Prozedere.

Eine der wichtigsten Fragen stellt sich schon weit vor Baubeginn: wer darf oder kann eigentlich einen Bauantrag stellen?

Wer darf Bauantrag stellen: Warum auch eine Bauanzeige oder der vereinfachte Bauantrag möglich sein können

Es reicht eigentlich nur ein Blick in Länder, die kein oder nur ein sehr schwach ausgeprägtes Baurecht haben, um festzustellen, dass dann wirklich völlig durcheinander gebaut wird.

Eine ganze Gegend könnte so wortwörtlich „zerbaut“ werden. Später würde dann am liebsten niemand mehr dort wohnen.

Deshalb müssen hier Regeln gelten, die für alle Menschen Gültigkeit haben. Daraus ergeben sich Pflichten und Rechte. Ein Recht wäre Beispiel, dass Ihnen Ihr Nachbar nicht eine riesige, fensterlose Betonwand an die gemeinsame Grundstücksgrenze bauen darf.

Ihre Pflicht ist dagegen, sich dem gültigen Baurecht unterzuordnen.

Dazu gibt es zunächst das bundesweit gültige Baugesetz, dass im Baugesetzbuch (BauGB) novelliert ist.

Wer darf Bauantrag stellen: Baugesetze und Auflagen, die im Bauantrag allesamt zu beachten sind

Nun kann aber ein für die ganze Republik gültiges Baurecht nicht für jedes Grundstück zutreffend sein. Das be3ginnt schon damit, dass die Gegebenheiten sich in den verschiedenen Bundesländern stark unterscheiden.

So ist die Witterung (Beispiel Schneelast oder Stürme) in Bayern oder Niedersachsen völlig unterschiedlich.

Daher kann jedes Bundesland unter Berücksichtigung des Baugesetzbuches seine eigene Landesbauordnung (LBO) verfassen. Aber selbst in den Landesregierungen kann man schlecht wissen, wie die Situation in den einzelnen Landkreisen oder Gemeinden aussieht.

Daher müssen auch die Kommunen, wiederum unter Einhaltung des Baugesetzbuches und der jeweils gültigen Landesbauordnung ihre Auflagen und Regel verfassen.

Das kann über Satzungen geschehen, wird aber auf jeden Fall über den Bebauungsplan, der für die verschiedenen Regionen einer Kommune erstellt wird, festgelegt.

Wer darf Bauantrag stellen: Die Gesetze sind immer einzuhalten, werden aber nicht bei jeder Baugenehmigungsform geprüft – was Nachteile für Sie darstellen kann!

Allerdings unterliegt dabei nicht jedes Bauvorhaben einer direkten Genehmigungspflicht. Hintergrund war einst, dass für einfache Bauvorhaben wir Terrassen, Garagen, Carports oder Überdachungen kein aufwendiges Baugenehmigungsverfahren notwendig sein müsste.

Doch inzwischen sehen die Behörden dabei auch eine Entlastung. Daher wurde das Prinzip der Bauanzeige auf den vereinfachten Bauantrag übertragen.

Das bedeutet, wenn Sie bauen wollen, müssen Sie nicht zwingend einen Bauantrag stellen. Vielmehr reicht es aus, das Bauvorhaben anzuzeigen. Dabei wird nur die Vollständigkeit der eingereichten Dokumente überprüft, nicht aber deren Inhalt.

Das entbindet Sie aber keinesfalls von den gültigen Baugesetzen und den Vorgaben im Bebauungsplan.

Wer darf Bauantrag stellen: Konkrete Nachteile der vereinfachten Baugenehmigung

Im Prinzip stellt es sogar ein Risiko dar, wenn Sie an ein unseriöses Unternehmen kommen, das Geld sparen möchte und vielleicht bestehende Vorgaben aus dem Bebauungsplan ignoriert, weil es ein Bauplan ist, der fast identisch ist und bereits an anderer Stelle benutzt werden konnte.

Das spart eine Menge Zeit, aber kostet Sie als Bauherrn dieselbe Summe wie jeder seriöse Bauplan, weil die Gebühren für Architekten über die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurs-Leistungen (HOAI) immer gleich hoch ausfallen müssen.

Kommt es aber dazu, dass die Bauaufsicht feststellt, dass bei Ihnen der Bebauungsplan ohne Genehmigung nicht eingehalten wurde, kann das teuer werden und bis zum Rückbau führen.

Wer darf Bauantrag stellen: Unterlagen für den Bauantrag

Daher sollten Sie unbedingt Wert auf einen seriösen Architekten legen. Der stellt dann auch die ganzen Unterlagen zusammen, die für die Baugenehmigung benötigt werden.

  • Bauantrag
  • Bauzeichnungen
  • Lageplan 1:1.000 oder 1:500
  • Grundstücksplan
  • Baubeschreibung
  • Berechnungen (oder Kostenschätzungen)
  • Berechnungen Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Wohn- bzw. Nutzfläche
  • technische Nachweise (Schallschutzauflagen, Statikberechnungen, Wärmeschutzauflagen usw.)
  • Entwässerungsplan oder Gesuch

Wer darf Bauantrag stellen: Wer kann den Bauantrag stellen oder die Bauanzeige durchführen?

Doch wer kann nun den Bauantrag einrechen? Die wohl wichtigste Antwort: es können neben dem aktuellen Grundstückseigentümer auch dritte Personen sein.

Das ist wichtig, denn schließlich greifen hier ja verschiedene Faktoren wie Finanzierung und Baugenehmigung ineinander. Niemand wird wohl ein Grundstück kaufen wollen, wenn sein Bauvorhaben nicht genehmigt wird.

Wer darf Bauantrag stellen: Das Sachbescheinigungsinteresse

Das ist auch dem Gesetzgeber bewusst. So wurde die Möglichkeit ausgearbeitet, dass das Grundstück gesichert werden kann (Sachbescheinigungsinteresse).

Aber auch das schriftliche Einverständnis des (noch) aktuellen Grundstückseigentümers ist ausreichend, dass der Bauantrag gestellt werden kann.

Wer darf Bauantrag stellen: Dritte Personen, die einen Bauantrag einreichen können

Mit dritten Personen sind zum einen Sie als Bauherrschaft gemeint, aber auch andere Bauvorlageberechtigte Personen mit höherer bautechnischer Befähigung, Architekten, Innenarchitekten oder Bauingenieure – was ja aus den eingereichten Unterlagen hervorgeht.

Dasselbe gilt natürlich auch für die Bauanzeige.

Der wohl neben den Kosten wichtigste Unterschied zwischen Bauantrag und Baugenehmigung: der Bauantrag wird eingehend geprüft, was unbefristet dauern kann.

Die Bauanzeige dagegen gilt als akzeptiert, wenn die Behörde nicht binnen vier Wochen anderweitig reagiert.

Wer darf Bauantrag stellen: In Berlin und Brandenburg helfen wir Ihnen jederzeit bei Ihrem Bauantrag

Natürlich müssen Sie den Bauantrag oder die Bauanzeige nicht selbst durchführen. In Berlin und Brandenburg können wird diese Arbeit gerne für Sie übernehmen.

Das hat nicht nur den Vorteil, dass Sie viel Zeit sparen. Darüber hinaus wissen wir genau, welche Unterlagen benötigt werden.

Zudem kontrollieren wir die Unterlagen natürlich auch auf ihre Eignung zur Erteilung einer Baugenehmigung.

Das heißt, die Unterlagen werden sicher dem Bebauungsplan entsprechen. Denn ein nicht vollständiger Bauantrag kann kostenpflichtig zurückgewiesen werden.

Und natürlich kostet auch ein abgelehnter Bauantrag Geld. Wir helfen Ihnen also, richtig Geld zu sparen, wenn Sie sich an uns wenden.

Darüber hinaus überprüfen wir auch gerne Bauverträge mit Ihnen, bevor Sie diese unterschreiben. Dazu aber mehr in anderen Beiträgen.

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