Baugenehmigung Hausbau Berlin: Die Baugenehmigung für Hausbau und Haus

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Viele Menschen haben den Traum von den eigenen vier Wänden. Vorzugsweise sollte es natürlich dabei das eigene Haus sein, das gebaut wird und nicht der Kauf eines Bestandsobjekts.

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Baugenehmigung Hausbau Berlin

Doch vom Traum vom eigenen Haus über die Umsetzung bis hin zum fertigen Objekt ist es ein weiter und vor allem kostspieliger Weg.

Deshalb gibt es beim Hausbau für angehende Bauherren drei primäre Ziele: dass das Haus innerhalb der geplanten Zeit fertig wird, dass der Kostenrahmen eingehalten wird und das Objekt in der Qualität die eigenen Vorstellungen exakt trifft.

Neben der Finanzierung ist die erste große Hürde die Baugenehmigung.

Baugenehmigung Hausbau Berlin: Unterschiedliche Vorgehensweisen, um die Baugenehmigung zu erhalten

Abhängig davon, wo Sie wohnen, kann sich die Baugenehmigung für Ihr Haus aber völlig unterschiedlich gestalten.

Zwar ist im bundesweit gültigen Baugesetzbuch (BauGB) die Musterbauordnung verankert, dennoch ist die Ausgestaltung der Baugenehmigungsauflagen und des Umfangs Sache der Bundesländer.

Insgesamt können gerade beim privaten Hausbau eines Wohnhauses verschiedene Vorgehensweisen beschritten werden:

  • die Bauanzeige (umgangssprachlich fälschlich auch vereinfachte Baugenehmigung)
  • die reguläre Baugenehmigung über den herkömmlichen Bauantrag
  • das Genehmigungsfreistellungsverfahren (auch Kenntnisnahmeverfahren, umgangssprachlich als beschleunigtes oder vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren)

Baugenehmigung Hausbau: Bauanzeige und Kenntnisnahmeverfahren (Genehmigungsfreistellungsverfahren)

Die Verwirrung könnte für Bauherren nicht größer sein, denn die Bauanzeige und das Genehmigungsfreistellungsverfahren unterscheiden sich nicht großartig.

In beiden Fällen wird von der zuständigen Baubehörde lediglich der Umfang der eingereichten Dokumente auf Vollständigkeit geprüft. Der Inhalt wird jedoch keiner Überprüfung unterzogen.

Auch die Gebühren sind deutlich geringer. Was zunächst wie ein Vorteil aussieht, kann ein gewaltiger Schuss nach hinten sein.

Baugenehmigung Hausbau: Die folgenden Gesetze und Auflagen müssen so oder so zwingend eingehalten werden

Denn dadurch, dass die Baubehörde den Inhalt nicht prüft, muss letztendlich der Bauherr für die Richtigkeit und insbesondere die Einhaltung der infrage kommenden Baugesetze geradestehen.

Dabei müssen verschiedene Regeln, Gesetze und Vorgaben erfüllt werden:

  • das Baugesetzbuch (BauGB), bundesweite Gültigkeit
  • die jeweils zutreffende Landesbauordnung (LBO)
  • kommunale Auflagen und Satzungen
  • Bebauungsplan

Baugenehmigung Hausbau: Unterschiede

Allerdings gibt es dann doch einen kleinen, aber feinen Unterschied zwischen Bundesländern, in denen eine Baugenehmigung nach dem Genehmigungsfreistellungsverfahren oder der Bauanzeige erteilt wird.

In Bundesländer, in denen das Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgeschrieben ist, müssen angehende Bauherren zwingend dieses Verfahren wählen. Bayern gehört zu diesen Bundesländern.

In Bundesländern, in denen ein Wohnhaus über die Bauanzeige genehmigt werden kann, können die angehenden Bauherren stattdessen auch einen herkömmlichen Bauantrag für das normale Baugenehmigungsverfahren stellen.

Dann wird die Verantwortung wieder eindeutig an die ausstellende Baubehörde zurückgegeben.

Baugenehmigung Hausbau: Vor- und Nachteile Bauanzeige und herkömmlicher Bauantrag

Es gilt also, die Vorteile abzuwägen. Gegenüber der herkömmlichen Baugenehmigung sind natürlich die geringeren Gebühren am auffälligsten.

Es gibt bei Bauanzeige und Genehmigungsfreistellungsverfahren aber unter Umständen noch einen kleinen, aber feinen Unterschied (in manchen Bundesländern ist inzwischen das Genehmigungsfreistellungsverfahren in Gesetzestexten mit der Bauanzeige gleichgesetzt): wenn eine Bauanzeige gewählt werden kann, gilt dies auch für den herkömmlichen Bauantrag.

So weit es also möglich ist, sollten angehende Bauherren immer versuchen, über den gewöhnlichen Bauantrag zur Baugenehmigung zu gelangen.

Insbesondere, wenn das geplante Bauwerk in einigen Punkten Fragen aufwirft, ob beispielsweise die Auslegung des gültigen Bebauungsplans korrekt erfolgte.

Baugenehmigung Hausbau: Beide Vorgehensweisen haben ihre expliziten Vor-, aber auch Nachteile

Handelt es sich aber um ein wirklich einfaches Bauvorhaben, könnte Bauanzeige oder Genehmigungsfreistellungsverfahren durchaus der bessere und günstigere Weg sein.

Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn es sich um eine Neubausiedlung handelt, in der dieselben Häuser gebaut werden und sich keinerlei Unterschiede ergeben.

Denn neben der Kostenersparnis haben Sie als Bauherr dann auch zumeist weniger lang zu warten.

Denn während sich ein Baugenehmigungsverfahren über Monate ziehen kann, sind eine Bauanzeige sowie das Genehmigungsfreistellungsverfahren in der Regel nach vier Wochen automatisch genehmigt, wenn kein anderlautendes Urteil von der zuständigen Baubehörde erfolgte.

Baugenehmigung Hausbau: Die Baugenehmigungsfähigkeit vorab prüfen

Nun ist aber der Hausbau eine Angelegenheit, die für die meisten Menschen das kostspieligste und aufwendigste Projekt ihres Lebens wird.

Da natürlich jeder so hochwertig und umfangreich wie möglich seinen persönlichen Ansprüchen folgend bauen möchte, sind den Kosten nach oben nahezu keine Grenzen gesetzt.

Wohl aber haben die Menschen einen bestimmten Finanzierungsrahmen, den sie nicht überschreiten können.

Um es klarer auszudrücken: niemand hat Geld, das sinnlos zum Fenster hinausgeworfen werden kann. Nun sind aber mit einem Bauantrag auch Kosten verbunden.

Je nach Bundesland liegen diese zwischen 0,02 und 0,07 Prozent der Bausumme.

Hat man nun ein Bauvorhaben geplant, dessen Genehmigungserfolg nicht unbedingt feststeht, wäre das unter Umständen vergeudetes Geld, da nun auch noch nach einem anderen Grundstück gesucht werden müsste.

Baugenehmigung Hausbau: Die Bauvoranfrage

Also hat der Gesetzgeber angehenden Bauherren ein weiteres Instrument an die Hand gegeben – die Bauvoranfrage. Hier wird zwischen förmlicher und nicht förmlicher Bauvoranfrage unterschieden.

Die nicht förmliche Bauvoranfrage lassen wir hier außen vor, da sie sowieso keine rechtliche Bedeutung hat. Wohl aber die förmliche Bauvoranfrage.

Mithilfe der förmlichen Bauvoranfrage können Sie konkrete Fragen in Bezug auf Ihr geplantes Bauvorhaben quasi bei der zuständigen Baubehörde erfragen und überprüfen, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.

Der entsprechende Bescheid ist dann rechtlich bindend, allerdings von einem zum nächsten Bundesland unterschiedlich stark.

In unserem Beitrag über die „Bauvoranfrage“ gehen wir tiefer in diese Materie.

Baugenehmigung Hausbau: Hausbau und Baugenehmigung in Berlin und Brandenburg – wir sind für Sie da

Wenn Sie nun bauen wollen und nicht genau wissen, wie Sie beim geplanten Hausbau in Bezug auf die Baugenehmigung vorgehen sollen, stehen wir Ihnen in den Bundesländern Berlin und Brandenburg gerne zur Verfügung.

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen und tiefes Fachwissen.

Wir können also schon vorab einschätzen, inwiefern Ihr Hausbauvorhaben von einer erteilten Baugenehmigung gekrönt wird.

Nehmen Sie einfach über diese Seite über die genannten Optionen Kontakt zu uns auf und wir beraten Sie völlig unverbindlich.

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