Balkonüberdachung Baugenehmigung: Baugenehmigung bei Balkonanbau und Balkonüberdachung

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Gerade in Ballungsgebieten wie in Berlin wird die Wohndichte immer höher.

Aber nicht nur in Städten wie Berlin, sondern auch solchen wie Potsdam und selbst in kleinen Gemeinden steigt die Nachfrage nach mehr frischer Luft, Sonnenlicht und Natur.

Balkonüberdachung Baugenehmigung Balkonanbau

Balkonüberdachung Baugenehmigung Balkonanbau

Naheliegend sind das in urbanen Regionen insbesondere Balkone.

Andererseits kann ein Balkon aber auch so ungünstig gebaut sein, dass eine Überdachung des Balkons im Nachhinein gewünscht ist.

In beiden Fällen stellt sich schnell die Frage nach einer gegebenenfalls erforderlichen Baugenehmigung.

Balkonüberdachung Baugenehmigung: Warum hat eigentlich nicht jedes Gebäude einen Balkon?

Nicht immer werden Gebäude mit einem Balkon gebaut. Das ist nicht immer zur Freude der aktuellen Haus- oder Wohnungsbesitzer oder der Mieter. In vielen Fällen ist schnell der Entschluss gefasst, doch einfach nachträglich einen Balkon anzubauen.

Doch damit einher geht sofort auch die Frage nach einer Baugenehmigung. Denn gerade bei einem Bestandsbauwerk sollte man sich zunächst fragen, warum nicht schon während der Bauzeit ein Balkon eingeplant war.

Bei Altbauten sind die Gründe dafür ja noch nachvollziehbar, doch nicht bei Bestandsbauten aus den letzten Jahrzehnten.

Balkonüberdachung Baugenehmigung: Der Bebauungsplan hilft weiter

Einen ersten Aufschluss könnte der Bebauungsplan geben. Dort sind nämlich sämtliche konkreten Bauvorschriften aufgeführt. Bebauungspläne können selbst kleinste Details vorgeben.

Dazu gehören Dachrinnen, das Material, aus dem sie bestehen, ebenso die Art einer Hausfassade und in nicht wenigen Fällen sogar deren Farbe. Ganz zu schweigen von den Dimensionierungen eines Gebäudes.

Daher ist ein erster Blick in den zutreffenden Bebauungsplan immer aufschlussreich. Zwar können dort Balkone explizit untersagt sein, doch vielleicht gibt es inzwischen in der Nachbarschaft ebenfalls Balkone, die nachträglich gebaut wurden.

Balkonüberdachung Baugenehmigung: Die Vorgaben im Bebauungsplan sind aber auch nicht immer in Stein gemeißelt

Denn die Vorgaben im Bebauungsplan sind nicht immer stur vorgegeben. Je nach Kommune ist es dennoch möglich, einen entsprechenden Bauantrag einzureichen.

Am besten geklärt werden kann das in Form einer Bauvoranfrage, um wenigstens die doch nicht unerheblichen Kosten eines Baugenehmigungsverfahrens zahlen zu müssen, wenn die Aussichten auf Erfolg schon eher durchwachsen sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es dann auch möglich, den Balkon nachträglich genehmigungsfrei zu errichten. Je nach Bundesland gibt es hier unterschiedliche Vorgaben.

Balkonüberdachung Baugenehmigung: Genehmigungsfreie Balkone gibt es auch

In den meisten Bundesländern darf der Balkon nicht weiter als 1,5 m von der Fassade auskragen und auch eine Höchstlänge nicht überschreiten.

Selbst, wenn das Haus exakt auf der Baulinie des Bebauungsplans errichtet ist, kann der Balkon eventuell doch gebaut werden, wenn diese Maße eingehalten werden. Wichtig sind daneben vor allem die anderen Grenzabstände wie die zum Nachbargrundstück.

Hier gelten zumeist aber nicht die ansonsten vorgegebenen 3 m Mindestabstand. In einigen Bundesländern verkürzt sich der Abstand auf 2 m. Unter bestimmten Umständen ist ein Balkonanbau also privilegiert:

  • maximale Fassadenauskragung 1,5 m
  • Einhalten der Höchstlänge
  • Grenzabstände von mindestens 2 m

Außerdem wird die Grundfläche des Balkons nicht an die Geschossflächenzahl im Bebauungsplan angerechnet. Zwar können Balkone laut Mietvertrag bis zur Hälfte der Fläche zum Mietvertrag dazugerechnet werden, aber auf die Geschossflächenzahl hat die Fläche keinen Einfluss.

Balkonüberdachung Baugenehmigung: Der nicht zu unterschätzende Einfluss eines Balkons auf andere Auflagen

Letztendlich – oder besser gesagt vorab – ausschlaggebend sind aber immer die Definitionen und Ausführungen im Bebauungsplan und etwaige kommunale Auflagen. Darüber hinaus sind dann Landesbauordnung und Baugesetzbuch zu beachten.

Das ist aber ebenfalls noch nicht alles. Denn ein Balkon kann eine Wärmebrücke darstellen, wenn er falsch gebaut wurde.

Damit könnte dann eine Verletzung der Auflagen aus der Energieeinsparverordnung EnEV einhergehen. An einem Passivenergiehaus werden Sie exakt aus diesem Grund baujahrabhängig keine Balkone finden (bis es entsprechende Bautechniken gibt).

Außerdem bedeutet genehmigungsfrei nicht automatisch ohne Baugenehmigung.

Balkonüberdachung Baugenehmigung: Genehmigungsfrei bedeutet nicht ohne Baugenehmigung!

Denn bei „genehmigungsfrei“ ist immer die herkömmliche Baugenehmigung gemeint. In diesem Baugenehmigungsverfahren wird die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft.

Im Anschluss erfolgt dann eine inhaltliche Prüfung auf Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben. Bei der Bauanzeige wird nur der Umfang der eingereichten Dokumente überprüft, nicht aber deren Inhalt.

Am Ende steht dann ebenfalls wieder eine Baugenehmigung. Während bei einem Baugenehmigungsverfahren der Bauvorlageberechtigte (derjenige, der den Antrag einreichen darf) meist Architekten, Ingenieure oder Statiker sind, kann bei einer Bauanzeige auch ein Handwerksmeister bauvorlageberechtigt sein.

Das wäre beispielsweise der Tischler oder Schreiner, der den Holzbalkon samt Unterkonstruktion entwirft.

Balkonüberdachung Baugenehmigung: Gesetze und Regelwerke, die zu beachten sind

Auch bei der Balkonüberdachung kann nicht einfach eine Überdachung montiert werden.

Auch hier sind wieder die verschiedenen Vorgaben aus den zahlreichen Gesetzen und Regelwerken zu beachten:

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Landesbauordnung (LBO) wie Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) oder Bauordnung für Berlin (BauOBln)
  • kommunale Auflagen bzw. in Berlin durch das Bezirksbauamt
  • Bebauungspläne
  • Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Grenzbebauungsrecht
  • Nachbarschaftsrecht

Balkonüberdachung Baugenehmigung: Die Balkonbrüstung

Selbst die Brüstung eines Balkons dürfen Sie nicht immer ersetzen. So beispielsweise eine Balkonbrüstung aus massivem Stein durch ein Metallgeländer ersetzen. Ausnahmen gibt es hier aber wieder bei der Fassadensanierung und Modernisierung – wobei sogenannte Luxussanierungen ausgenommen sind.

Balkonüberdachung Baugenehmigung: Also nicht einfach einen Balkon überdachen

Es bedarf also auch bei einer Balkonüberdachung eines relativ großen Aufwands, ob diese überhaupt angebracht werden darf.

Meist finden Sie die entsprechenden Angaben im jeweils gültigen Bebauungsplan, aber auch die betreffende Baubehörde sollte Ihnen schnell und unkompliziert Auskunft darüber geben können.

Balkonüberdachung Baugenehmigung: Wir sind für Sie in ganz Brandenburg und im gesamten Stadtgebiet Berlin da

Für Berlin und Brandenburg können Sie sich mit Ihrem Bauvorhaben (Balkonüberdachung, Anbau eines Balkons) gerne an unser Architektenbüro wenden.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in vielen brandenburgischen Kommunen und natürlich auch in den Berliner Stadtbezirken.

Wir können Sie ziemlich schnell (noch bevor Sie überhaupt eine Bauanfrage starten müssen) darüber informieren, wie hoch Ihre Chancen auf die Erteilung einer entsprechenden Baugenehmigung sind.

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