Grenzbebauung Berlin
Grenzbebauung Berlin und Brandenburg
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Unter der Grenzbebauung wird das Bauen direkt an der Grundstücksgrenze verstanden.
Da hier zwei Grundstücke und damit zwei Nachbarn aufeinandertreffen, kann hier keinesfalls so gebaut werden, wie man sich das vorstellt.
Zwar sind einige bauliche Maßnahmen auch hier genehmigungsfrei, jedoch ist der gesteckte Rahmen ausgesprochen eng.
Für viele Bauvorhaben wird eine Einverständniserklärung des oder der Nachbarn notwendig.
Doch gerade zwischen Nachbarn gibt es häufig Ärger, da sich niemand gerne die „Aussicht“ verbauen lassen will.
Grenzbebauung Berlin: Baugesetzbuch und zuständige Landesbauordnung bestimmen die Möglichkeiten der Grenzbebauung
Zunächst einmal ist ein Blick auf das geltende Baurecht notwendig, wenn Sie eine Grenzbebauung vornehmen möchten. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen maßgeblich nach der jeweils gültigen Landesbauordnung (LBO) des Bundeslandes, in dem Sie bauen möchten.
Einige der nachfolgenden Daten können und werden demnach in Ihrem Bundesland abweichen. Eine Grenzbebauung ist dann wenigstens zum Teilmöglich, wenn das geplante Bauvorhaben an einer Grundstücksgrenze nicht länger als 9 m wird.
Zudem müssen sämtliche weiteren Grundstücksgrenzen mindestens drei Meter Abstand aufweisen. Die mittlere Höhe der grenzseitig gebauten Wand darf nicht 3 m erreichen.
Grenzbebauung Berlin und Brandenburg
Unter diesen Voraussetzungen ist die Grenzbebauung bundesweit durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Nur können sich, wie bereits erwähnt, ganz andere Situationen in den einzelnen Bundesländern zutreffend sein, wenn dort entsprechend Abweichungen zu finden sind. In Berlin und Brandenburg ist das der Fall. So ist die Maximallänge hier auf 8 m begrenzt.
Für die Fläche eines Carports oder eine Garage gelten daneben auch noch die Vorgaben zur Baugenehmigung dieser Bauvorhaben. Diese sind in beiden Bundesländern ebenfalls stark begrenzt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie in unseren Artikeln zu Baugenehmigungen für Carports bzw. Garagen.
Grenzbebauung Berlin: Bauvorhaben, die der Zustimmung des Nachbarn bedürfen
Selbstverständlich ist eine Grenzbebauung aber auch in größerem Umfang machbar. Dann wird aber die Zustimmung des Nachbarn fällig. Verweigert dieser die Zustimmung, kann in den meisten Fällen nicht unternommen werden.
Aber auch hier gibt es wieder Ausnahmesituationen. So kann es sein, dass der Nachbar sein Haus so gebaut hat, dass er selbst die drei Meter Grenzbebauung ebenfalls nicht eingehalten hat.
Doch wie Sie jetzt, musste er zuvor die Zustimmung seiner Nachbarn einholen. In der Regel werden solche Zustimmungen aber nur im gegenseitigen Einvernehmen geschlossen.
Das heißt, was der Grundstückbesitzer zuvor Ihrem Nachbarn gestattet hatte, wird dieser Nachbar in vielen Fällen auch dem Grundstücksbesitzer (Sie oder Vorbesitzer) erlaubt haben – selbst, wenn kein konkretes Bauvorhaben geplant war.
Grenzbebauung Berlin: Sehen Sie Ihren Vorteil auch, wenn der Nachbar zu Ihnen kommt wegen der Zustimmung einer Grenzbebauung seinerseits!
Dahingehend auch ein wichtiger Tipp von uns, denn man sollte die Grenzbebauung immer aus beiden Perspektiven sehen und vorausdenken.
Will ihr Nachbar beispielsweise eine Grenzbebauung vornehmen, die Ihre Zustimmung erfordert, sollten Sie zustimmen (sofern es ein realistisches Bauvorhaben ist), dafür aber dieselbe Zustimmung im Gegenzug von Ihrem Nachbarn einfordern.
Es ist immer besser, wenn Sie diese Zustimmung bereits haben, obwohl Sie sie nicht konkret benötigen.
Denn unter diesen gegebenen Umständen ist es ja der Nachbar, der etwas will. Anders herum können Sie aber in dem Fall, dass Sie eine Grenzbebauung, die seine Zustimmung erfordert, durchführen wollen, ihm dieses Angebot ebenfalls unterbreiten.
Grenzbebauung Berlin: Wenn der Nachbar bereits eine Grenzbebauung durchgeführt hat, das Ihnen aber verweigern möchte
Selbstverständlich gibt es auch noch weitere Ausnahmen. So kann es sein, dass der Nachbar bereits an seiner Grundstücksgrenze eine entsprechende Garage oder einen Carport errichtet hat. Zu Ihrem Grundstück hin (sofern der Abstand zu Ihrem Haus geringer als 5 m ist) muss auch eine Brandschutzmauer installiert werden.
Jedenfalls kann Ihnen Ihr Nachbar den Bau eines gleichzusetzendes Bauvorhabens, also einer Garage oder einem Carport mit identischen Grenzbebauungsmaßen zu Ihrem Bauvorhaben, nicht untersagen.
Grenzbebauung Berlin: Auch Abweichungen vom Bebauungsplan können genehmigt werden
Doch bevor Sie jetzt zu bauen beginnen, müssen Sie auch noch einen Blick auf die Bebauungspläne werfen. In den Bebauungsplänen ist nämlich ebenfalls konkret beschrieben was und ob Sie überhaupt hier bauen dürfen.
Schließt der Bebauungsplan eine Grenzbebauung mit dem von Ihnen geplanten Bauvorhaben aus, ist aber ebenfalls noch nicht zwingend alles verloren. Denn es gibt auch beim Hausbau immer wieder Wünsche von Bauherrschaften, die so nicht laut Bebauungsplan gestattet sind.
Dann holt die Bauherrschaft explizit für die Änderung zum Bebauungsplan ebenfalls eine Genehmigung ein. Dabei kann es sein, dass eine solche Abweichung ohne große Diskussion bewilligt wird.
Es kann auch sein, dass Sie mit der Baubehörde einen Kompromiss finden müssen. Nicht immer kommt es also selbst bei Verletzungen des Bebauungsplans zur Einigung zwischen Baubehörde und Bauherr.
Grenzbebauung Berlin: Ihr Verhalten gegenüber Sachbearbeitern und Nachbarn spielt ebenfalls eine wichtige Rolle
Das setzt aber natürlich auch ein entsprechendes Verhalten voraus. Gehen Sie fordernd vor und drohen dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter schon von vorneherein damit, die Behörde mit Klagen zu überziehen, wird dieser blocken.
Einfühlungsvermögen, ein freundliches Auftreten und auch das Verstehen des Gegenübers werden hier auf höchstem Niveau gefordert. Dasselbe gilt natürlich auch für Nachbarn.
Benötigen Sie heute eine Zustimmung zur Grenzbebauung von einem Nachbarn, mit dem Sie schon seit 10 Jahren im Nachbarschaftsstreit liegen, dürfte es einfach sein, zu wissen, wie sich dieser Nachbar verhalten wird.
Grenzbebauung Berlin: Für Berlin und Brandenburg können Sie sich jederzeit an uns wenden
In Berlin und Brandenburg können Sie sich aber auch gerne an uns wenden. Wir übernehmen den gesamten Teil mit den Genehmigungen und bei Bedarf auch mit den Verhandlungen mit der Baubehörde bzw. dem Bezirksbauamt.
In entsprechenden Vorgesprächen können wir zudem schon vorab grob einschätzen, wie Ihre Aussichten stehen, dass Sie Ihr Bauvorhaben durchsetzen können.
Schließlich bringen wir einen großen Erfahrungsschatz aus vielen Jahren Tätigkeit mit.
Darüber hinaus sind wir auch bestens mit den zuständigen Ämtern und Behörden vertraut.
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